Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Antrag der Beschwerdeführerin auf Nichtigerklärung von Ausschreibungsbedingungen eines näher bezeichneten Vergabeverfahrens abgewiesen und eine - zum Nachprüfungsantrag der Beschwerdeführerin erlassene - einstweilige Verfügung mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Dagegen richtet sich die vorliegende Beschwerde, mit der ein Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung verbunden wurde. Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Antrag der Beschwerdeführerin auf Nichtigerklärung näher bezeichneter "Festlegungen" der Auftraggeberin (Mitbeteiligten) im Vergabeverfahren zurückgewiesen und eine - zum Nachprüfungsantrag der Beschwerdeführerin erlassene - einstweilige Verfügung mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Dagegen richtet sich die vorliegende Beschwerde, mit der ein Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung verbunden wurde. Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwa... mehr lesen...