Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Auftraggeber 1. Burgenländische Gebietskrankenkasse, Esterhazyplatz 3, 7000 Eisenstadt und 2. Sozialversicherungsanstalt der Bauern, Ghegastraße 1, 1030 Wien (im Weiteren: Auftraggeber), vertreten durch die vergebende Stelle: XXXX , führen unter der Bezeichnung "Einrichtungs-Planung und Möblierung für Neubau der Hauptstelle der BGKK sowie der Mietflächen der SVB in Eisenstadt" ein Vergabeverfahren zur ... mehr lesen...
Begründung: I. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: römisch eins. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 06.10.2015 stellte die Antragstellerin das im
Spruch: ersichtliche Begehren in Verbindung mit einem Antrag auf Nichtigerklärung der gesamten Ausschreibung in der Fassung vom 01.10.2015 bzw einzelner Ausschreibungsbestimmungen, auf Anberaumung einer mündlichen Verhandlung und auf Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren. Begründend führte die Antragstell... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahren und Anträge römisch eins. Verfahren und Anträge Aus der Aktenlage und dem zum derzeitigen Stand des Verfahrens unbestrittenen bzw. von der Antragsgegnerin bestätigten Vorbringen der Antragstellerin ergibt sich Folgendes: Die Antragstellerin ist Unternehmen im Bereich der Reinigungsdienstleistungen. Die Antragsgegnerin ist eine Einrichtung des öffentlichen Rechts (Universität). Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung. Mit Bek... mehr lesen...
Begründung: I. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: römisch eins. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 16.11.2015 stellte die Antragstellerin einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung in Verbindung mit einem Antrag auf Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung vom 06.11.2015, auf Akteneinsicht, auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung und auf Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Auftraggeberin. Begründend führte die An... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Am 12.11.2015 brachte die XXXX (im weiteren Antragstellerin), vertreten durch Dr. Kurt DULLINGER Rechtsanwalt GmbH, Beatrixgasse 1/11, 1030 Wien eine Nachprüfungsantrag ein. Neben dem Antrag auf Nichtigerklärung der Aufforderung der Abgabe eines Teilnahmeantrages (Ausschreibungsunterlagen) der Pensionsversicherungsanstalt, Friedrich Hillegeist-Straße 1, 1021 Wien (im weiteren Auftraggeberin) vertreten durch Dr. Kathri... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die Antragstellerin stellte am 16.10.2015 das im
Spruch: ersichtliche Begehren und brachte zur
Begründung: im Wesentlichen vor: Das Angebot der Antragstellerin sei preislich an zweiter Stelle gereiht worden. Der Angebotspreis der präsumtiven Partei der Rahmenvereinbarung betrage netto EUR 836.422,81, der Angebotspreis der Antragstellerin netto EUR 1.216.971,00. Die Differenz zwischen den beiden Angeboten betr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Antragstellerin stellte am 09.11.2015 das im
Spruch: ersichtlich Begehren in Verbindung mit dem Antrag auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Auftraggeberin vom 30.10.2015, in der erklärt wird, dass beabsichtigt ist, "unter anderem" mit der Antragstellerin die Rahmenvereinbarung abzuschließen. Zur
Begründung: wurde im Wesentlichen vorgebracht: Die Auftraggeberin habe zunächst am 12.05.2015 ein Verhan... mehr lesen...
Begründung: I. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: römisch eins. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 02.11.2015 stellte die Antragstellerin einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung in Verbindung mit einem Antrag auf Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung vom 23.10.2015 und auf Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Auftraggeberin. Begründend führte die Antragstellerin zusammengefasst im Wesentlichen Folgendes aus: De... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Am 27. Oktober 2015 beantragte die AAAA, vertreten durch Ferner Hornung & Partner Rechtsanwälte GmbH, Hellbrunnerstraße 11,5020 Salzburg, die Nichtigerklärung der Entscheidung der Auftraggeberin, dass beabsichtigt ist, mit dem Bieter BBBB, die Rahmenvereinbarung in Los 5 Vergabeverfahren "Coachingleistungen für Lehrlinge und Lehrbetriebe" abzuschließen (Mitteilung über den beabsichtigten Abschluss der Rahmenvereinb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die Antragstellerin stellte am 16.10.2015 das im
Spruch: ersichtliche Begehren in Verbindung mit dem Antrag auf Nichtigerklärung Entscheidung der Auftraggeberin vom 07.10.2015, in der erklärt wird, dass beabsichtigt ist, mit der XXXX die Rahmenvereinbarung abzuschließen. Zur
Begründung: wurde insbesondere folgendes ausgeführt: 1. Die Antragstellerin stellte am 16.10.2015 das im
Spruch: ersichtliche Begehren in V... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit Schriftsatz vom 04.09.2015 stellte die Antragstellerin das im
Spruch: ersichtliche Begehren in Verbindung mit einem Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung sowie einem Antrag auf Nichtigerklärung der Entscheidung, mit welchem Unternehmer die Rahmenvereinbarung abgeschlossen werden soll. Begründend führte die Antragstellerin im Wesentlichen aus, dass das Angebot der präsumtiven Rahmenvereinbarungspartnerin, ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Am 14. September 2015 beantragte die AAAA, die Nichtigerklärung der Ausscheidensentscheidung betreffend ihr Angebot in dem Vergabeverfahren "Ergänzende Untersuchungen von Verdachtsflächen nach § 13 ALSAG für die Lose 24 bis 27 in Niederösterreich 2015" des Auftraggebers Republik Österreich, Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, vertreten durch den Landeshauptmann von Niederöster... mehr lesen...
Begründung: I. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: römisch eins. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 06.10.2015, beim Bundesverwaltungsgericht am 07.10.2015 eingelangt, stellte die Antragstellerin das im
Spruch: ersichtliche Begehren in Verbindung mit einem Antrag auf Nichtigerklärung der gesamten Ausschreibung bzw einzelner Ausschreibungsbestimmungen, auf Anberaumung einer mündlichen Verhandlung und auf Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren. Begrün... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang/Vorbringen der Parteien: römisch eins. Verfahrensgang/Vorbringen der Parteien: 1. Mit Schriftsatz vom 14.08.2015, beim BVwG am selben Tag eingelangt, stellte die Antragstellerin das im
Spruch: ersichtliche Begehren in Verbindung mit einem Antrag auf Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung, auf Akteneinsicht, auf Anberaumung einer mündlichen Verhandlung und auf Gebührenersatz. Begründend führte die Antragstellerin zusammengefasst im Wesent... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 21.08.2015 stellte die Antragstellerin die im
Spruch: ersichtlichen Begehren und brachte im Wesentlichen Folgendes vor: Das Angebot der Antragstellerin sei preislich an zweiter Stelle gereiht worden. Der Angebotspreis der präsumtiven Partei der Rahmenvereinbarung betrage netto EUR 836.422,81, der Angebotspreis der Antragstellerin netto EUR 1.216.971,00. Die Differenz zwischen den beiden... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Am 17. August 2015 beantragte die A , vertreten durch Schramm Öhler Rechtsanwälte OG, Bartensteingasse 2, 1010 Wien, die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung zugunsten der B , in dem Vergabeverfahren "Sanierung Medienstandort ORF - Bauabschnitt II Objekt 1 - 431.1" für den Bauabschnitt II - Objekt 1" des Auftraggebers Österreichischer Rundfunk (ORF), Würzburggasse 30, 1136 Wien, vertreten durch die vergebende St... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 14.09.2015 stellte die Antragstellerin das im
Spruch: ersichtliche Begehren in Verbindung mit einem Antrag auf Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung zugunsten der XXXX. 1. Mit Schriftsatz vom 14.09.2015 stellte die Antragstellerin das im
Spruch: ersichtliche Begehren in Verbindung mit einem Antrag auf Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung zugunsten der römisch 40 . Im Rahmen der Bekan... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Antragstellerin stellte am 11.08.2015 das im
Spruch: ersichtliche Begehren in Verbindung mit den Anträgen, eine mündliche Verhandlung anzuberaumen sowie Teile des Angebotes der Antragstellerin von einer allfälligen Akteneinsicht auszunehmen. Am 04.08.2015 habe die ausschreibende Stelle die Mitteilung der Ausscheidensentscheidung betreffend das Angebot der Antragstellerin übermittelt. Begründet wurde d... mehr lesen...
Begründung: I. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: römisch eins. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 04.09.2015, beim Bundesverwaltungsgericht am selben Tag eingelangt, stellte die Antragstellerin das im
Spruch: ersichtliche Begehren in Verbindung mit einem Antrag auf Nichtigerklärung der Entscheidung, mit welchem Unternehmer die Rahmenvereinbarung abgeschlossen werden soll, auf Akteneinsicht in den Vergabe- und Nachprüfungsakt, auf Anberaumung einer m... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Die Kammer für Arbeiter und Angestellte für Niederösterreich (Antragsgegnerin) beabsichtigt, die Erstmöblierung ihres künftigen Hauptsitzes "ArbeitnehmerInnenzentrums St. Pölten" (ANZ) sowie die Erneuerung und Ergänzung der Möblierung in Teilen ihrer Bezirksstellen zu beschaffen. 1. Vergabeverfahren Zu diesem Zwecke hatte die Antragsgegnerin bereits Ende 2014 den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nach Durchf... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1 Am 2. September 2015 beantragte die XXXX , vertreten durch Krist Bubits Rechtsanwälte OG, Kaiserin Elisabeth-Straße 2, 2340 Mödling, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, die Nichtigerklärung der gesamten Ausschreibungsunterlagen in dem Vergabeverfahren "Mautaufsicht, Service- und Kontrolldienst Region Wien-Nord" der Auftraggeberin ASFINAG Mautservice GmbH, Alpenstraße 99, 5020 Salzburg, in eventu die Nichtige... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Am 24.08.2015 brachte dieXXXX (im Weiteren Antragstellerin), vertreten durch Heid Schiefer Rechtsanwälte OG einen Nachprüfungsantrag ein. Neben dem Antrag auf Nichtigerklärung der angefochtenen Ausschreibung im Hinblick auf Los 3 wurde auch die Erlassung einer einstweiligen Verfügung, wie im
Spruch: dieses Beschlusses wörtlich wiedergegeben, beantragt. Begründet wurden die Anträge im Wesentlichen damit, dass der zu v... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die Antragstellerin stellten am 21.8.2015 das im
Spruch: ersichtliche Begehren in Verbindung mit Anträgen auf Nichtigerklärung der als Zuschlagsentscheidung bezeichneten Entscheidung der Auftraggeberin vom 12.8.2015, in der erklärt wird, dass beabsichtigt ist, der XXXX den Zuschlag zu erteilen, auf Akteneinsicht und auf Ersatz der Pauschalgebühr. Zur
Begründung: wurde insbesondere folgendes ausgeführt: 1. Die A... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Am 17. August 2015 beantragte die A, vertreten durch Schramm Öhler Rechtsanwälte OG, Bartensteingasse 2, 1010 Wien, die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung zugunsten der B, in dem Vergabeverfahren "Sanierung Medienstandort ORF - Bauabschnitt II Objekt 1 - 431.1" für den Bauabschnitt II - Objekt 1" des Auftraggebers Österreichischer Rundfunk (ORF), Würzburggasse 30, 1136 Wien, vertreten durch die vergebende Stel... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Am 05.08.2015 brachte die XXXX (im Weiteren Antragstellerin), vertreten durch Schramm Öhler Rechtsanwälte OG einen Nachprüfungsantrag ein. Am 05.08.2015 brachte die römisch 40 (im Weiteren Antragstellerin), vertreten durch Schramm Öhler Rechtsanwälte OG einen Nachprüfungsantrag ein. Neben dem Antrag auf Nichtigerklärung der Ausschreibungsunterlagen der Veterinärmedizinischen Universität Wien, Veterinärplatz 1, 121... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Antragsteller stellten am 16.07.2015 die im
Spruch: ersichtlichen Begehren und führten zur
Begründung: im Wesentlichen folgendes aus: Die Antragsteller hätten am 03.07.2015, außerhalb der Geschäftszeiten, eine unvollständige Nicht-Zulassungsentscheidung per Telefax erhalten. Die vollständige Nicht-Zulassung sei erst am 06.07.2015, 14:02 Uhr, übermittelt worden. Sohin würde die Frist zur Stellung eines N... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die XXXX (im Weiteren Antragstellerin), vertreten durch Ebner Aichinger Guggenberger Rechtsanwälte GmbH, Sterneckstraße 35, 5020 Salzburg stellte mit Schriftsatz vom 15.07.2015 das im
Spruch: ersichtliche Begehren, verbunden mit einem Antrag auf Gebührenersatz. Es wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass die Entscheidung über das Ausscheiden des Angebotes von der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H (im Weiteren A... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die XXXX (im Weiteren: Antragstellerin) stellte mit Schriftsatz vom 05.06.2015 das Begehren auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung, verbunden mit dem Antrag auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Auftraggeberin auf Ausscheidung des Angebotes der Antragstellerin vom 26.05.2015. Mit Schriftsatz vom 22.06.2015 zog die Antragstellerin den Antrag auf Erlassung der einstweiligen Verfügung noch vor Beschlussfassung d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Antragsteller stellten am 16.07.2015 das im
Spruch: ersichtliche Begehren in Verbindung mit Anträgen auf Nichtigerklärung der Nicht-Zulassung der Bewerbergemeinschaft sowie auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Zur
Begründung: wurde insbesondere folgendes ausgeführt: Die Antragsteller hätten am 03.07.2015, außerhalb der Geschäftszeiten, eine unvollständige Nicht-Zulassungsentscheidung per Telefax e... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die XXXX (im Weiteren: Antragstellerin) stellte mit Schriftsatz vom 25.06.2015 das Begehren auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung, verbunden mit Anträgen auf Nichtigerklärung, insbesondere über die Entscheidung der Auftraggeberin auf Ausscheidung des Angebotes der Antragstellerin vom 15.06.2015. Mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes vom 03.07.2015, GZ W138 2109261-1/2E wurde die beantragte einstweilige Ve... mehr lesen...