Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Am 27. August 2016 brachte die AAAA, vertreten durch B&S Böhmdorfer Schender Rechtsanwälte GmbH, Gußhausstraße 6, 1040 Wien, in der Folge Antragstellerin, Anträge auf Nichtigerklärung der Wahl des Vergabeverfahrens und der damit getroffenen Wahl des Zuschlagsemfängers, Ersatz der Pauschalgebühr, in eventu Feststellung, dass das Vergabeverfahren in rechtswidriger Weise ohne entsprechende vorherige Bekanntma... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Am 27. August 2016 brachte die AAAA, vertreten durch B&S Böhmdorfer Schender Rechtsanwälte GmbH, Gußhausstraße 6, 1040 Wien, in der Folge Antragstellerin, Anträge auf Nichtigerklärung der Wahl des Vergabeverfahrens und der damit getroffenen Wahl des Zuschlagsemfängers, Ersatz der Pauschalgebühr, in eventu Feststellung, dass das Vergabeverfahren in rechtswidriger Weise ohne entsprechende vorherige Bekanntma... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Am 27. August 2016 brachte die AAAA, vertreten durch B&S Böhmdorfer Schender Rechtsanwälte GmbH, Gußhausstraße 6, 1040 Wien, in der Folge Antragstellerin, Anträge auf Nichtigerklärung der Wahl des Vergabeverfahrens und der damit getroffenen Wahl des Zuschlagsemfängers, Ersatz der Pauschalgebühr, in eventu Feststellung, dass das Vergabeverfahren in rechtswidriger Weise ohne entsprechende vorherige Bekanntma... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Am 23. September 2016 beantragte die XXXX, vertreten durch Karasek Wietrzyk Rechtsanwälte GmbH, Fleischmarkt 1, 1010 Wien, in der Folge Antragstellerin, die Nichtigerklärung der Ausscheidensentscheidung betreffend ihr Angebot, den Ersatz der Pauschalgebühr, Akteneinsicht, Ausnahme näher bezeichneter Unterlagen von der Akteneinsicht und die Erlassung einer einstweiligen Verfügung wie im
Spruch: unter I. wiedergegeben. D... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Am 23.09.2016 brachte dieXXXX (im Weiteren Antragstellerin), vertreten durch Dr. Roland KATARY, Rechtsanwalt, einen Nachprüfungsantrag ein. Neben dem Antrag auf Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger (im Weiteren Auftraggeber), vertreten durch die vergebende Stelle Heid Schiefer Rechtsanwälte OG, Landstraßer Hauptstraße 88/2-4, 1030 Wien, im gegen... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 23.09.2016, beim Bundesverwaltungsgericht am selben Tag eingelangt, stellte die Bietergemeinschaft XXXX (im Weiteren: Antragstellerin) das im
Spruch: ersichtliche Begehren in Verbindung mit einem Anträgen auf Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung in den Losen 1 und 2 zugunsten der Bietergemeinschaft XXXX (im Weiteren: präsumtive Zuschlagsempfängerin), auf Nichtigerklärung der Ausscheidensentsch... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 23.09.2016, beim Bundesverwaltungsgericht am selben Tag eingelangt, stellte die Bietergemeinschaft XXXX (im Weiteren: Antragstellerin) das im
Spruch: ersichtliche Begehren in Verbindung mit Anträgen auf Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung in den Losen 5 und 6 zugunsten der Bietergemeinschaft XXXX (im Weiteren: präsumtive Zuschlagsempfängerin) und auf Nichtigerklärung der Ausscheidensentscheid... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 23.09.2016, beim Bundesverwaltungsgericht am selben Tag eingelangt, stellte die Bietergemeinschaft XXXX (im Weiteren: Antragstellerin) das im
Spruch: ersichtliche Begehren in Verbindung mit einem Anträgen auf Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung in den Losen 1 und 2 zugunsten der Bietergemeinschaft XXXX (im Weiteren: präsumtive Zuschlagsempfängerin), auf Nichtigerklärung der Ausscheidensentsch... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 23.09.2016, beim Bundesverwaltungsgericht am selben Tag eingelangt, stellte die Bietergemeinschaft XXXX (im Weiteren: Antragstellerin) das im
Spruch: ersichtliche Begehren in Verbindung mit einem Anträgen auf Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung in den Losen 1 und 2 zugunsten der Bietergemeinschaft XXXX (im Weiteren: präsumtive Zuschlagsempfängerin), auf Nichtigerklärung der Ausscheidensentsch... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 23.09.2016, beim Bundesverwaltungsgericht am selben Tag eingelangt, stellte die Bietergemeinschaft XXXX (im Weiteren: Antragstellerin) das im
Spruch: ersichtliche Begehren in Verbindung mit Anträgen auf Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung in den Losen 5 und 6 zugunsten der Bietergemeinschaft XXXX (im Weiteren: präsumtive Zuschlagsempfängerin) und auf Nichtigerklärung der Ausscheidensentscheid... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahren und Anträge römisch eins. Verfahren und Anträge Aus der Aktenlage und dem zum derzeitigen Stand des Verfahrens unbestrittenen bzw. von der Antragsgegnerin bestätigten Vorbringen der Antragstellerin ergibt sich Folgendes: Die Antragstellerin ist Unternehmen im Bereich der Elektrotechnikanlagen. Die Antragsgegnerin ist eine GmbH im vollständigen des Bundes. Ziel der Ausschreibung ist die Vergabe eines Bauauftrages in einzelnen Losen. Mit Bekanntmachung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Am 16. August 2016 beantragte die AAAA, vertreten durch Dr. Fritz Vierthaler, Rechtsanwalt, Marktplatz 16, 4810 Gmunden, in der Folge Antragstellerin, die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung, den Ersatz der Pauschalgebühr und die Erlassung einer einstweiligen Verfügung wie im
Spruch: unter I. wiedergegeben. Die Anträge betreffen das Vergabeverfahren "BRG St. Pölten Josefstraße 84 - Erweiterung Sanierung... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Am 12. September 2016 beantragte die Bietergemeinschaft bestehend aus 1. A, 2. B, 3. C und 4. D, vertreten durch Wolf Theiss Rechtsanwälte GmbH & Co KG, Schubertring 6, 1010 Wien, in der Folge Antragstellerin, die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung, die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung, die Gewährung von Akteneinsicht im größtmöglichen Umfang, die Ausnahme näher bezeichneter Teile des Vergabeaktes ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 09.09.2016, beim Bundesverwaltungsgericht am selben Tag eingelangt, begehrte die Antragstellerin die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung vom 31.08.2016, die Erlassung einer einstweiligen Verfügung und den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Auftraggeberin. Begründend wurde von der Antragstellerin im Wesentlichen ausgeführt: Die Antragstellerin sei ein renommiertes, internatio... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die ASt brachte am 29.07.2016 einen Feststellungsantrag gegen die im Entscheidungskopf benannten fünf Konzerngesellschaften der Bundestheater - Konzerns gemäß Bundestheaterorganisationsgesetz (= BThOG) ein. In diesem Antrag waren drei Feststellungsbegehren enthalten, die - dies in Vorwegnahme der rechtlichen Beurteilung zum Zeitpunkt der Erlassung dieser Entscheidung - den gesetzlichen Feststellungstatbeständen des... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 29.08.2016 stellten die Antragsteller das im
Spruch: ersichtliche Begehren iVm Anträgen auf Nichtigerklärung der Ausscheidens- und Zuschlagsentscheidung. 1. Mit Schriftsatz vom 29.08.2016 stellten die Antragsteller das im
Spruch: ersichtliche Begehren in Verbindung mit Anträgen auf Nichtigerklärung der Ausscheidens- und Zuschlagsentscheidung. Mit Schreiben vom 19.08.2016 habe die Auftraggeberi... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Am 16. August 2016 beantragte die XXXX, vertreten durch Dr. Fritz Vierthaler, Rechtsanwalt, Marktplatz 16, 4810 Gmunden, in der Folge Antragstellerin, die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung, den Ersatz der Pauschalgebühr und die Erlassung einer einstweiligen Verfügung wie im
Spruch: unter I. wiedergegeben. Die Anträge betreffen das Vergabeverfahren "BRG St. Pölten Josefstraße 84 - Erweiterung Sanierung" der Auf... mehr lesen...
Begründung: I. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: römisch eins. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 16.08.2016, am selben Tag beim Bundesverwaltungsgericht eingelangt, stellte die Antragstellerin einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung in Verbindung mit einem Antrag auf Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung vom 05.08.2016. Weiters beantragte die Antragstellerin die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, Akteneinsicht sowie d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Die Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H. in Vertretung des Bundes (im Folgenden: Antragsgegnerin) beabsichtigt, zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben (hier: Bereitstellung von Raum für Bundeszwecke) eine örtliche Bauaufsicht und einen Baustellenkoordinator gemäß Bauarbeitenkoordinationsgesetz für die Medizinische Universität Wien, Trakt Währingerstraße, zu beschaffen. 1. Vergabeverfahren Zu diesem Zwecke e... mehr lesen...
Begründung: I. Vorbringen der Parteien: römisch eins. Vorbringen der Parteien: Mit Schriftsatz vom 05.08.2016, beim BVwG am selben Tag eingelangt, begehrte die Antragstellerin im eigenen Namen und ohne Hinweis auf eine Vertretungstätigkeit für die Bewerbergemeinschaft XXXX insbesondere die Nichtigerklärung der mit Telefax der vergebenden Stelle vom 28.07.2016 bekannt gegebenen Entscheidung der Auftraggeberin, die Antragstellerin nicht zur Angebotsabgabe in die zweite Stufe des ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 29.07.2016 stellte die Antragstellerin das im
Spruch: ersichtliche Begehren in Verbindung mit einem Antrag auf Nichtigerklärung der Mitteilung nach § 105 Abs. 2 BVergG vom 22.07.2016. 1. Mit Schriftsatz vom 29.07.2016 stellte die Antragstellerin das im
Spruch: ersichtliche Begehren in Verbindung mit einem Antrag auf Nichtigerklärung der Mitteilung nach Paragraph 105, Absatz 2, BVergG vom 22.07.201... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Am 02.05.2016 brachte die XXXX (im Weiteren: Antragstellerin) vertreten durch Mayer Strehn Rechtsanwälte GmbH, Wipplingerstraße 32, Mezzanin, 1010 Wien, einen Nachprüfungsantrag ein. Neben dem Antrag auf Nichtigerklärung der gesamten Ausschreibungsunterlagen in eventu einzelner Punkte der Ausschreibungsunterlagen der Auftraggeber 1) Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA), Wiedner Hauptst... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Am 12.05.2016 brachte die Bietergemeinschaft bestehend aus 1. XXXX Am 12.05.2016 brachte die Bietergemeinschaft bestehend aus 1. römisch 40 2. XXXX (im Weiteren Antragstellerin) vertreten durch CMS Reich-Rohrwig Heinz Rechtsanwälte GmbH, Gauermanngasse 2, 1010 Wien, einen Nachprüfungsantrag ein. 2. römisch 40 (im Weiteren Antragstellerin) vertreten durch CMS Reich-Rohrwig Heinz Rechtsanwälte GmbH, Gauerma... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Antragstellerin stellte mit Schriftsatz vom 19.05.2016 das im
Spruch: ersichtliche Begehren, verbunden mit einem Antrag auf Gebührenersatz. Im Schriftsatz vom 19.05.2016 wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass das gegenständliche Vergabeverfahren als Verhandlungsverfahren nach vorheriger EU-weiter Bekanntmachung durchgeführt werde. Es handle sich um die Vergabe eines Auftrages im Oberschwellenbereich, welcher vom A... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Am 18. Februar 2016 beantragte die A , vertreten durch, Dr. Rainer KURBOS, Rechtsanwalt, Neue-Welt-Höhe 36a, 8042 Graz, in der Folge Antragstellerin, die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung wie im
Spruch: unter A) wiedergegeben, den Ersatz der Pauschalgebühr wie im
Spruch: unter B) wiedergegeben und die Akteneinsicht sowie die Erlassung einer einstweiligen Verfügung wie im
Spruch: wiedergegeben. Die Anträge
Betreff: ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Am 12.05.2016 brachte die Bietergemeinschaft bestehend aus XXXX (im Weiteren Antragstellerin) vertreten durch CMS Reich-Rohrwig Heinz Rechtsanwälte GmbH, Gauermanngasse 2, 1010 Wien, einen Nachprüfungsantrag ein. Am 12.05.2016 brachte die Bietergemeinschaft bestehend aus römisch 40 (im Weiteren Antragstellerin) vertreten durch CMS Reich-Rohrwig Heinz Rechtsanwälte GmbH, Gauermanngasse 2, 1010 Wien, einen Nachprüfungs... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Am 1. April 2016 beantragte die A, vertreten durch Heid Schiefer Rechtsanwälte OG, Landstraßer Hauptstraße 88/2-4, 1030 Wien, in der Folge Antragstellerin, die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung, die Akteneinsicht, die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung, den Ersatz der Pauschalgebühr und die Akteneinsicht sowie die Erlassung einer einstweiligen Verfügung wie im
Spruch: wiedergegeben. Die Anträge b... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Am 6. Mai 2016 beantragte die AAAA, vertreten durch Breitenfeld Rechtsanwälte GmbH & Co KG, Marc-Aurel-Straße 6, 1010 Wien, in der Folge Antragstellerin, die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, die Akteneinsicht und den Ersatz der Pauschalgebühr sowie die Erlassung einer einstweiligen Verfügung wie im
Spruch: unter I. wiedergegeben. Die Anträge betreffen das Ve... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang/Vorbringen der Parteien: römisch eins. Verfahrensgang/Vorbringen der Parteien: Die Antragstellerin stellte mit Schriftsatz vom 28.12.2015 das im
Spruch: ersichtliche Begehren verbunden mit Anträgen auf Akteneinsicht und Durchführung einer mündlichen Verhandlung. Begründend führte die Antragstellerin zusammengefasst aus, dass sich die Antragstellerin am gegenständlichen Vergabeverfahren "Lieferung von Einsatz- Und Trainingsmunition" beteiligt... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Am 02.05.2016 brachte die XXXX (im Weiteren: Antragstellerin) vertreten durch Mayer Strehn Rechtsanwälte GmbH, Wipplingerstraße 32, Mezzanin, 1010 Wien, einen Nachprüfungsantrag ein. Neben dem Antrag auf Nichtigerklärung der gesamten Ausschreibungsunterlagen in eventu einzelner Punkte der Ausschreibungsunterlagen der Auftraggeber 1) Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA), Wiedner Hauptstraße 84-8... mehr lesen...