Index: 97 Öffentliches AuftragswesenL72002 Beschaffung Vergabe Kärnten
Norm: BVergG 2006 §3 BVergG 2006 §3 Abs1 Z2 BVergG 2006 §3 Abs1 Z2 litaLVergRG Krnt 2003 §12 BVergG 2006 § 3 gültig von 01.04.2012 bis 20.08.2018 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 65/2018 BVergG 2006 § 3 gültig von 01.02.2006 bis 31.03.2012 ... mehr lesen...
1. In einem am 12.11.2007 beim Unabhängigen Verwaltungssenat eingelangten Schriftsatz stellte der Antragsteller den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nach dem Vorarlberger Vergabenachprüfungsgesetz. In diesem brachte er im Wesentlichen vor, die gegenständlichen Arbeiten seien mit Abgabetermin 29.06.2007 ausgeschrieben worden. Leider seien die gesetzlichen Bestimmungen im Verlauf des Verfahrens mehrfach außer Acht gelassen worden bzw bis dato trotz mehrfacher Erm... mehr lesen...
1.1. In einem am 24.7.2006 beim Unabhängigen Verwaltungssenat eingelangten Schriftsatz stellte der Antragsteller den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nach dem Vorarlberger Vergabenachprüfungsgesetz. In diesem brachte er im Wesentlichen vor, es werde beantragt, die Entscheidungen des Auftraggebers, das Angebot der Antragstellerin auszuscheiden bzw der Firma B den Zuschlag erteilen zu wollen, für nichtig zu erklären. In eventu möge der UVS feststellen, dass wegen ei... mehr lesen...