1. Ziffer eins Vorbringen der Parteien und Gang des Verfahrens Die A*** vertreten durch Y*** Rechtsanwälte GmbH in der Folge Antragstellerin genannt, stellte am 12. Juli 2012 Anträge auf Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung, Anberaumung einer mündlichen Verhandlung, Akteneinsicht und Ersatz der Pauschalgebühr sowie Erlassung einer einstweiligen Verfügung. Nach Darstellung des Sachverhalts behauptete die Antragstellerin das Interesse am Vertragsabschluss in Anbetracht der ... mehr lesen...
1. Vorbringen der Parteien und Gang des Verfahrens 1.1 Die Antragstellerin stellte am 9. Juni 2009 neben dem im Spruch: ersichtlichen Begehren und Anträgen auf Einleitung eines Vergabeverfahrens, Gebührenersatz gemäß § 319 BVergG, auf Akteneinsicht gemäß § 17 AVG und auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung den Antrag auf Nichtigerklärung der Ausscheidensentscheidung betreffend ihr Angebot. Begründend führte sie im Wesentlichen aus, dass die ÖBB Infrastruktur Bau Aktiengesellschaft v... mehr lesen...
Norm: BVergG 2006 §192 Abs5 BVergG 2006 § 192 gültig von 01.04.2012 bis 20.08.2018 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 65/2018 BVergG 2006 § 192 gültig von 01.02.2006 bis 31.03.2012
Rechtssatz:
§ 192 Abs 5 BVergG 2006 ordnet an, dass nach der Abgabe von Angeboten über den gesamten Auftragsinhalt verhandelt w... mehr lesen...
Die A***, vertreten durch Rechtsanwälte Y*** (in der Folge Antragstellerin), stellte mit Schriftsätzen vom 9. Juni 2008 (protokolliert zu N/0059-BVA/09/2008) und vom 14. Juli 2008 (protokolliert zu N/0100 BVA/09/2008) die im Spruch: wiedergegebenen Anträge. Mit Schriftsatz vom 9. Juni 2008 brachte die Antragstellerin im Wesentlichen vor, dass Auftraggeber die ÖBB-Infrastruktur Betrieb AG sei. Es handle sich um einen Sektorenauftraggeber. Die Ausschreibung sei nach dem Bestbieterprinzip erfolg... mehr lesen...