Die Wiener Linien GmbH & Co KG (im Folgenden Antragsgegnerin genannt) führt ein offenes Verfahren zur Vergabe eines Bauauftrages, nämlich zur Erneuerung und Erweiterung des Tunnelfunks in dem von ihr betriebenen Wiener U-Bahn-Netz. Es handelt sich um die Vergabe eines Bauauftrages im Oberschwellenbereich durch einen öffentlichen Auftraggeber nach den vergaberechtlichen Bestimmungen für Sektorenauftraggeber. Die Kundmachung des Vergabeverfahrens ist ordnungsgemäß erfolgt. Der Zuschlag so... mehr lesen...
BESCHEID Der Vergabekontrollsenat des Landes Wien hat durch den Vorsitzenden *** und die Mitglieder *** über den Antrag der *** Baugesellschaft mbH, ***, vertreten durch Haslinger/Nagele & Partner Rechtsanwälte GmbH in Wien, auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens und Erlassung einer einstweiligen Verfügung betreffend die Vergabe des Auftrages zur "Teilsanierung Aquädukt Liesing / 1230 Wien" durch die Stadt Wien - Magistrat der Stadt Wien, MA 31 - Wasserwerke, Grabnergasse ... mehr lesen...
Vorbringen der Parteien Die Antragstellerin stellte am 21. April 2008, beim BVA eingelangt am 22. April 2008, die im Spruch: ersichtlichen Begehren in Verbindung mit einem Antrag auf Anberaumung einer mündlichen Verhandlung sowie auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung. Der Auftraggeber habe die Widerrufsentscheidung damit begründet, dass nach Ausscheiden von Angeboten gemäß § 269 BVergG nur ein Angebot verblieben sei. Tatsächlich sei jedoch weder das Angebot der B*** noch jenes der A... mehr lesen...
1. Ziffer eins Vorbringen der Parteien Die Antragstellerin beantragte am 2. März 2007 die Erlassung einer einstweiligen Verfügung, Gebührenersatz gemäß § 319 BVergG, Akteneinsicht gemäß § 17 AVG, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung und die Nichtigerklärung der Entscheidung, das gegenständliche Vergabeverfahren zu widerrufen. Die Antragstellerin beantragte am 2. März 2007 die Erlassung einer einstweiligen Verfügung, Gebührenersatz gemäß Paragraph 319, BVergG, Akteneins... mehr lesen...
Norm: BVergG 2006 §19 Abs3 BVergG 2006 §187 Abs4 BVergG 2006 § 19 gültig von 12.07.2013 bis 20.08.2018 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 65/2018 BVergG 2006 § 19 gültig von 01.04.2012 bis 11.07.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 10/2012 BVergG 2006 § 19 gültig von 01.01.2008 bis 31.03.2012 zuletzt geän... mehr lesen...