RS Verg 2007/4/3 N/0018-BVA/10/2007-29

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.04.2007
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Rechtssatz

Der Verzicht auf die Vergabe des Auftrages ist keineswegs auf Ausnahmefälle oder das Vorliegen schwerwiegender Gründe beschränkt.

Entscheidungstexte

Dokumentnummer

VERGR_20070403_N_0018_BVA_10_2007_29_01
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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