Zur Vorgeschichte des vorliegenden Beschwerdefalles kann zwecks Vermeidung von Wiederholungen auf die den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens bekannten Erkenntnisse des Verwaltungsgerichtshofes vom 29. Juni 1988, Zl. 87/09/0265, und vom 18. Oktober 1989, Zl. 89/09/0068, verwiesen werden. Mit dem zuletzt genannten Erkenntnis wurde die Beschwerde des Beschwerdeführers gegen den Bescheid der belangten Behörde vom 6. April 1989 als unbegründet abgewiesen, mit welchem die dem ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren67 Versorgungsrecht68/01 Behinderteneinstellung
Norm: AVG §68 Abs1;BEinstG;KOVG 1957 §4 Abs1;
Rechtssatz: Eine Bindung der Kriegsopferversorgungsbehörden an eine rechtskräftige Einschätzung der MdE des Beschädigten nach dem BEinstG ist schon deshalb nicht gegeben, weil es für die Einschätzung der MdE nach dem KOVG nicht auf den Gesamtleidenszustand des Beschädigten ankommt, sondern... mehr lesen...
Mit dem im ordentlichen Rechtszug erlassenen angefochtenen Bescheid wurde die Berufung der beschwerdeführenden Partei gegen den Bescheid des Landesinvalidenamtes für Tirol vom 8. Feber 1990, betreffend die Vorschreibung der Entrichtung einer Ausgleichstaxe für das Kalenderjahr 1988, gemäß § 19a des Behinderteneinstellungsgesetzes 1969, BGBl. Nr. 221970, in der Fassung des Gesetzes BGBl. Nr. 285/1990, (BEinstG) und § 66 Abs. 4 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1950 iVm § 19... mehr lesen...
Index: 68/01 Behinderteneinstellung
Norm: BEinstG §1 Abs1;BEinstG §4 Abs1 lita;BEinstG §4 Abs3;BEinstG §5 Abs1;BEinstG §7;BEinstG §9; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/18 90/09/0075 1 Stammrechtssatz Nach § 1 Abs 1 InvEG 1969 erfüllt der Dienstgeber seine Beschäftigungspflicht, wenn er die erforderliche Zahl von begünstigten Behinderten "einstellt". Hier ist (im Gegensatz zu § 4 Abs 1) von Entgelt ni... mehr lesen...
Im Beschwerdefall ist davon auszugehen, daß im Jahre 1988 zwischen der Beschwerdeführerin und den beiden gemäß § 2 Abs. 1 des Behinderteneinstellungsgesetzes, BGBl. Nr. 22/1970 in der Fassung vor der Novelle BGBl. Nr. 721/1988 (in der Folge kurz: BEinstG), begünstigten Behinderten R und S aufrechte Dienstverhältnisse bestanden haben. Strittig ist ausschließlich die Frage, ob diese beiden Behinderten während jener Monate des Jahres 1988, in welchen sie im Bezug von Krankengeld standen,... mehr lesen...
Im Beschwerdefall ist davon auszugehen, daß im Jahre 1988 zwischen der Beschwerdeführerin und den vier gemäß § 2 Abs. 1 des Behinderteneinstellungsgesetzes, BGBl. Nr. 22/1970 in der Fassung vor der Novelle BGBl. Nr. 721/1988 (in der Folge kurz: BEinstG), begünstigten Behinderten E, F, G und H aufrechte Dienstverhältnisse bestanden haben. Strittig ist ausschließlich die Frage, ob diese vier Behinderten während jener Monate des Jahres 1988, in welchen sie im Bezug von Krankengeld stande... mehr lesen...
Index: 68/01 Behinderteneinstellung
Norm: BEinstG §1 Abs1;BEinstG §4 Abs1 lita;BEinstG §4 Abs3;BEinstG §5 Abs1;BEinstG §7;BEinstG §9; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/18 90/09/0075 1 Stammrechtssatz Nach § 1 Abs 1 InvEG 1969 erfüllt der Dienstgeber seine Beschäftigungspflicht, wenn er die erforderliche Zahl von begünstigten Behinderten "einstellt". Hier ist (im Gegensatz zu § 4 Abs 1) von Entgelt ni... mehr lesen...
Index: 68/01 Behinderteneinstellung
Norm: BEinstG §1 Abs1;BEinstG §4 Abs1 lita;BEinstG §4 Abs3;BEinstG §5 Abs1;BEinstG §7;BEinstG §9; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/18 90/09/0075 1 Stammrechtssatz Nach § 1 Abs 1 InvEG 1969 erfüllt der Dienstgeber seine Beschäftigungspflicht, wenn er die erforderliche Zahl von begünstigten Behinderten "einstellt". Hier ist (im Gegensatz zu § 4 Abs 1) von Entgelt ni... mehr lesen...
Im vorliegenden Beschwerdefall ist unbestritten, daß im Jahre 1988 zwischen der Beschwerdeführerin und dem gemäß den §§ 2 Abs. 1 und 5 Abs. 2 lit. f des Behinderteneinstellungsgesetzes, BGBl. Nr. 22/1970 in der Fassung vor der Novelle BGBl. Nr. 721/1988 (in der Folge kurz: BEinstG), begünstigten Behinderten A ein aufrechtes Dienstverhältnis bestanden hat. Strittig ist ausschließlich die Frage, ob dieser Behinderte während der Zeit des Bezuges von Krankengeld (September bis Dezember 19... mehr lesen...
Index: 68/01 Behinderteneinstellung
Norm: BEinstG §1 Abs1 impl;BEinstG §4 Abs1 lita impl;BEinstG §4 Abs3 impl;BEinstG §5 Abs1 impl;BEinstG §7 impl;BEinstG §9 impl;InvEG 1969 §1 Abs1;InvEG 1969 §4 Abs1 lita;InvEG 1969 §4 Abs3;InvEG 1969 §5 Abs1;InvEG 1969 §7;InvEG 1969 §9;
Rechtssatz: Nach § 1 Abs 1 InvEG 1969 erfüllt der Dienstgeber seine Beschäftigungspflicht, wenn er die erforderliche Zahl von begünstigten Behin... mehr lesen...
Streit besteht im verwaltungsgerichtlichen Verfahren darüber, ob dem beschwerdeführenden Verein, dem gegenüber mit dem nunmehr vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid vom 12. Jänner 1989 im Instanzenzug die gemäß § 9 BEinstG - unter Anwendung der Begünstigung nach § 4 Abs. 3 leg. cit. (Kürzung um 20 v.H.) wegen der überwiegenden Beschäftigung weiblicher Dienstnehmer - für die Jahre 1978 bis 1985 erfolgte Vorschreibung der Ausgleichstaxe im Gesamtbetrag von 836.400 S best... mehr lesen...