Entscheidungen zu § artikel2zu7l Abs. 1 BEinstG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE Vwgh Erkenntnis 2008/9/17 2007/12/0144

Der im Jahre 1966 geborene Beschwerdeführer stand bis zum Ablauf des 31. Juli 2007 in einem öffentlich-rechtlichen (Aktiv-) Dienstverhältnis zum Bund und war der Österreichischen Post Aktiengesellschaft zur Dienstleistung zugewiesen. Er stand zuletzt bei der Zustellbasis G als Gesamtzusteller in Verwendung und war nach einem Bandscheibenvorfall seit 27. April 2005 wegen Krankheit vom Dienst abwesend. Das Personalamt G als Dienstbehörde erster Instanz holte vorerst ein Gutachten vom Fa... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 17.09.2008

TE Vwgh Erkenntnis 2008/9/17 2007/12/0163

Der im Oktober 1966 geborene Beschwerdeführer stand bis zu der mit dem angefochtenen Bescheid ausgesprochenen Versetzung in den Ruhestand (mit Ablauf des 30. September 2007) in einem aktiven öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und war der Österreichischen Post Aktiengesellschaft (AG) zur Dienstleistung zugewiesen. Zunächst war er auf einen Arbeitsplatz "der Verwendungsgruppe PT 8, Code 0802 (Gesamtzustelldienst)" ernannt worden. Ab 1. Dezember 1994 wurde er auf einem Arbe... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 17.09.2008

RS Vwgh 2008/9/17 2007/12/0144

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren68/01 Behinderteneinstellung
Norm: AVG §1;BEinstG §7l Abs1 idF 2005/I/082;B-VG Art83 Abs2;
Rechtssatz: Aus einer allfälligen Verletzung einer Mitwirkungspflicht an einem Schlichtungsverfahren gemäß § 7l Abs. 1 BEinstG ist eine relevante Verletzung von Verfahrensvorschriften (des Ruhestandsversetzungsverfahrens) ebenso wenig ersichtlich wie eine ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.09.2008

RS Vwgh 2008/9/17 2007/12/0163

Index: 68/01 Behinderteneinstellung
Norm: BEinstG §7l Abs1 idF 2005/I/082;
Rechtssatz: Aus einer allfälligen Verletzung einer Mitwirkungspflicht an einem Schlichtungsverfahren gemäß § 7l Abs. 1 BEinstG ist eine relevante Verletzung von Verfahrensvorschriften (des Ruhestandsversetzungsverfahrens) nicht ersichtlich (vgl. das hg. Erkenntnis vom 17. September 2008, Zl. 2007/12/0144). European C... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.09.2008

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