Wesentliche Entscheidungsgründe: 1. Angenommene Tatsachen in gedrängter Form (Sachverhalt) Der Beschwerdeführer (BF) ist seit 04.04.2002 Geschäftsführer der im Firmenbuch zu FN XXXX eingetragenen XXXX GesmbH (haftende Gesellschaft) mit Sitz in XXXX , XXXX . Die haftende Gesellschaft verfügte über ein Konto bei der XXXX AG in XXXX (iwF XXXX Bank) mit der Nr. XXXX (BLZ XXXX ). Die haftende Gesellschaft war zumindest Mitinhaberin des Kontos und hat die unten näher beschriebenen Kont... mehr lesen...
Wesentliche Entscheidungsgründe: 1. Angenommene Tatsachen in gedrängter Form (Sachverhalt) Der Beschwerdeführer (BF) ist seit 04.04.2002 Geschäftsführer der im Firmenbuch zu FN XXXX eingetragenen XXXX GesmbH (haftende Gesellschaft) mit Sitz in XXXX , XXXX . Die haftende Gesellschaft verfügte über ein Konto bei der XXXX AG in XXXX (iwF XXXX Bank) mit der Nr. XXXX (BLZ XXXX ). Die haftende Gesellschaft war zumindest Mitinhaberin des Kontos und hat die unten näher beschriebenen Kont... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Verfahrensanordnung vom 12.10.2016 trug die Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden auch: belangte Behörde) der beschwerdeführenden Gesellschaft Folgendes auf (der Firmenname der beschwerdeführenden Gesellschaft wird im Folgenden mit [l] abgekürzt und anonymisiert, ihr früherer Firmenname mit [Z]): "Ausgehend vom Ermittlungsverfahren zu GZ XXXX geht die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) von folgend... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang I.1 Der
Spruch: des angefochtenen Straferkenntnisses der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: FMA), Integrierte Aufsicht, vom 01.08.2013, lautet: römisch eins.1 Der
Spruch: des angefochtenen Straferkenntnisses der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: FMA), Integrierte Aufsicht, vom 01.08.2013, lautet: "I. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat folgenden Sachverhalt erhoben: Sie sind seit 08.0... mehr lesen...