Entscheidungen zu § 9 AuslBG

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RS UVS Kärnten 1998/02/17 KUVS-59-60/3/98

Rechtssatz: Im Antimißbrauchsgesetz BGBl Nr 895/1995 wurde die Bestimmung aufgenommen, daß die Bestellung von verantwortlichen Beauftragten gemäß § 9 Abs 2 und Abs 3 des Verwaltungsstrafgesetzes 1991 - VStG, BGBl Nr 52 idjgF, für die Einhaltung dieses Bundesgesetzes erst rechtswirksam wird, nachdem beim zuständigen Arbeitsinspektorat eine schriftliche Mitteilung über die Bestellung, samt einem Nachweis der Zustimmung des Bestellten, eingelangt ist. Dies gilt nicht für die Bestellung von ve... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 17.02.1998

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