Mit dem angefochtenen Bescheid der belangten Behörde wurde das Strafverfahren gegen Herrn H Sch als Arbeitgeber wegen der Beschäftigung des bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigen A D, in der Zeit vom 01.07.2008 bis 31.08.2008 entgegen den Bestimmungen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes gemäß § 45 Abs 1 Z 1 VStG eingestellt. Begründet wurde dieser Bescheid im Wesentlichen damit, dass die dem Beschuldigten zur Last gelegten Tat keine Verwaltungsübertretung bilde, da der Beschul... mehr lesen...
Index: Verwaltungsstrafverfahren
Norm: AuslBG §3 Abs1 AuslBG §8 Abs1 AuslBG §9 Abs2 litc AuslBG § 3 heute AuslBG § 3 gültig ab 07.08.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 81/2026 AuslBG § 3 gültig von 01.10.2022 bis 06.08.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 106/2022 ... mehr lesen...