Der gemäß § 12 Abs. 2 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG) beim Magistrat der Bundeshauptstadt Wien eingebrachte Antrag auf Erteilung einer Niederlassungsbewilligung für die Beschwerdeführerin, eine Staatsangehörige von Bosnien und Herzegowina, als unselbstständige Schlüsselkraft beim Verein-Y (Anonymisierungen durch den Verwaltungsgerichtshof) wurde mit Bescheid der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice vom 3. März 2008 gemäß § 12 Abs. 1 Z. 1 iVm § 4 Abs. 1 und ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §12 Abs1 Z1; AuslBG §2 Abs5; AuslBG §20 Abs6; AuslBG §4 Abs1; AuslBG §4 Abs4b; B-VG Art131 Abs1 Z1; VwGG §34 Abs1; VwGG §34 Abs3; AuslBG § 12 heute AuslBG § 12 gültig ab 01.10.2022 zuletzt geändert durch BGB... mehr lesen...