Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Hat der Bf zu dem Zeitpunkt, zu dem das Verfahren beim VwGH (gegen den - die Abweisung der beantragten Beschäftigungsbewilligung bestätigenden - angefochtenen Bescheid) anhängig geworden ist, bereits die Beschäftigungsbewilligung (auf Grund eines neuerlich gestellten Antrages) fü... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;
Rechtssatz: Der bloße Hinweis auf die Anzahl der derzeit zur Vermittlung vorgemerkten einschlägigen Ersatzkräfte vermag die Vornahme konkreter Vermittlungsversuche nicht zu ersetzen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993090098.X01 Im RIS seit 10.05.2001 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs6 idF 1991/684;AVG §37;AVG §45 Abs3;AVG §66 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/09/0015 E 26. Mai 1988 RS 2 Stammrechtssatz Die Berufungsbehörde ist im Hinblick auf § 66 Abs 4 AVG berechtigt, die vom antragstellenden Arbeitgeber bekämpfte Nichterteilung der Beschäftigungsbewilligung nach d... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4b idF 1990/450;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993090155.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs6 Z2 litc idF 1990/450; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/04/22 92/09/0387 1 Stammrechtssatz Es ist das Recht jedes Arbeitgebers, sofern er damit nicht gegen zwingendes Recht verstößt, die Anforderungen festzusetzen, die er an eine von ihm zu beschäftigende Person stellt. Finden diese Anforderungen in objektiv... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs6 idF 1991/684; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/04/22 92/09/0393 1 Stammrechtssatz Im Falle der Überschreitung der Landeshöchstzahl ist die Antragstellerin, weil durch die im Verordnungswege festgesetzte Landeshöchstzahl der ohne weiteres vertretbare Anteil von Ausländern begrenzt ist, gehalten,
Gründe: vorzu... mehr lesen...
Nach Ausweis der Akten des Verwaltungsverfahrens beantragte die beschwerdeführende Partei mit Schreiben vom 22. Oktober 1992, eingelangt beim Arbeitsamt Angestellte am 2. November 1992, die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für die am 16. November 1967 geborene chinesische Staatsbürgerin Z. für die berufliche Tätigkeit als "kfm. Angestellte, Fremdsprachenkorresp. wie Standard-Chinesisch, Englisch". In einem Schreiben vom 17. ... mehr lesen...
Nach Ausweis der Akten des Verwaltungsverfahrens beantragte die X-GmbH (die nunmehrige Gemeinschuldnerin) mit Schreiben vom 29. September 1991, eingelangt beim Arbeitsamt Bau-Holz am 1. Oktober 1991, die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für den am 19. April 1962 geborenen ausländischen Staatsbürger D für die berufliche Tätigkeit als "Schalungsbauer-Helfer". Die X-GmbH bejahte im Antrag die Frage, ob spezielle Kenntnisse oder Aus... mehr lesen...
Dem vorliegenden Beschwerdefall liegt folgender unbestritten festgestellter Sachverhalt zugrunde: Der Beschwerdeführer ist als Geschäftsführer verwaltungsstrafrechtlich für die Firma J Baugesellschaft m.b.H. & Co KG (in der Folge kurz: KG) verantwortlich. Mit Bescheid des Arbeitsamtes Salzburg vom 9. Oktober 1990 wurde der KG für den jugoslawischen Staatsangehörigen Z.P. eine Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) als Maurer für die Zeit vom ... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;
Rechtssatz: Die sachliche Berechtigung des von der Antragstellerin aufgestellten Anforderungsprofils (Kenntnis von Standard-Chinesisch und Englisch) für die (für die Tätigkeit einer Fremdsprachenkorrespondentin) beantragte Ausländerin kann nicht schon deshalb verneint werden, weil in den genannten Gebieten, in denen Geschäftsbeziehu... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs3 Z12; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/03/18 92/09/0372 2 Stammrechtssatz Der Versagungsgrund des § 4 Abs 3 Z 12 AuslBG für die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung ist dann gegeben, wenn der Arbeitgeber während der letzten zwölf Monate vor der Antragseinbringung - trotz Ablehnung eines Antrages oder oh... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/18 88/09/0142 7 Stammrechtssatz Es ist das Recht jedes Arbeitgebers, die Anforderungen festzusetzen, die er an eine von ihm zu beschäftigende Person stellt, sofern er damit nicht gegen zwingendes Recht verstößt. Finden diese Anforderungen auch in objektiven Notwendigkeiten des Betriebe... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1990/450;AuslBG §4 Abs1;AuslBG §7 Abs6;
Rechtssatz: Eine erst ab dem 1.1.1991 wirksame Beschäftigungsbewilligung ist nicht unbedingt durch bereits vor ihrer Wirksamkeit gelegene Vorgänge (hier: Abmeldung des Ausländers bei der Sozialversicherung am 20.12.1990) in ihrer Gültigkeit betroffen. Europe... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/18 88/09/0142 6 Stammrechtssatz Die "Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes" (§ 4 Abs 1 AuslBG) läßt eine Beschäftigung dann zu, wenn der Arbeitgeber - unter Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen (insb des Arbeitsrechtes) - seine Nachfrage nach einer Arbeitskraft für eine besti... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 idF 1990/450;AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs3 Z12;AVG §38;VStG §32 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/03/18 92/09/0372 3 Stammrechtssatz Es ist nicht erforderlich, daß bereits rechtskräftige Verurteilungen nach § 28 AuslBG (wegen der - wiederholten - unerlaubten Beschäftigung von ausländischen Staat... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin stellte am 22. September 1992 beim Arbeitsamt Persönliche Dienste - Gastgewerbe in Wien den Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für den Ausländer K.H.K. als "Spezialkoch"; als spezielle Kenntnisse wurde "Spezial China Koch" angemerkt. Diesen Antrag wies das Arbeitsamt mit Bescheid vom 12. Oktober 1992 gemäß § 4 Abs. 6 AuslBG ab und begründete diese Abweisung damit, daß der Vermittlungsausschuß ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, der in X einen Fleisch- und Viehhandel betreibt, wobei das Vieh an Ort und Stelle verkaufsgerecht zubereitet wird, stellte am 13. Oktober 1992 beim Arbeitsamt Amstetten den Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für den "jugoslawischen" Staatsbürger C.M. als Hilfsarbeiter mit einem monatlichen Bruttolohn von S 12.020,--. Diesen Antrag wies das Arbeitsamt mit Bescheid vom 5. November 1992 ab. In sei... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei, die ein Reinigungsunternehmen betreibt, beantragte mit Schreiben vom 16. September 1992 die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für den "jugoslawischen" Staatsangehörigen S.D. für die Tätigkeit als Gebäudereiniger. S.D. weist keine Vorbeschäftigung in Österreich auf. Mit Bescheid vom 9. Oktober 1992 lehnte das Arbeitsamt Wels diesen Antrag gemäß § 4 Abs. 6 AuslBG im wesentlichen mit der Begründung: ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, der in Wien ein Recyclingunternehmen betreibt, stellte am 7. Mai 1992 beim Arbeitsamt Metall-Chemie den Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für die bosnische Staatsangehörige M.L. als Recyclingarbeiterin mit einer Entlohnung von S 60,-- brutto pro Stunde. Als spezielle Kenntnisse wurde "Praxis" gefordert. Dieser Antrag wurde vom Arbeitsamt mit Bescheid vom 18. Mai 1992 abgewiesen, der dagegen er... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei beantragte mit Schreiben vom 28. November 1990 beim Arbeitsamt Persönliche Dienste die Ausstellung einer Sicherungsbescheinigung zur Anwerbung der philippinischen Staatsangehörigen P. Im Antragsformular wurde die beabsichtigte Beschäftigung mit "Hilfskraft (Küchenhilfe)" bezeichnet, die Frage nach einem speziellen Bildungserfordernis ausdrücklich verneint und als Beschäftigungsort die Katholische Hochschulgemeinde Wien angegeben. In einem Begleitschreiben... mehr lesen...
Nach Ausweis der Akten des Verwaltungsverfahrens beantragte die Beschwerdeführerin (sie ist Fachärztin für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde) mit Schreiben vom 15. Mai 1992 beim Arbeitsamt Persönliche Dienste - Gastgewerbe die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für die am 8. September 1970 geborene philippinische Staatsangehörige L. für die berufliche Tätigkeit als "Ord.Hilfe" mit einer Entlohnung von S 8.900,-- netto pro Monat. Di... mehr lesen...
Nach Ausweis der Akten des Verwaltungsverfahrens wurde dem Beschwerdeführer mit Bescheid vom 8. Oktober 1991 eine Beschäftigungsbewilligung für die philippinische Staatsangehörige M. für die berufliche Tätigkeit als "Dolmetscherin" für die Zeit vom 7. Oktober 1991 bis 15. September 1992 erteilt. Der Beschwerdeführer ersuchte mit seinem (undatierten) Antrag - eingelangt beim Arbeitsamt Angestellte am 2. September 1992 - um Verlängerung dieser Beschäftigungsbewilligung für M. In ein... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;
Rechtssatz: Die kategorische Aussage der Antragstellerin, österreichische Arbeitskräfte seien nur an einer Beschäftigung mit geregelter Arbeitszeit bis 15 Uhr interessiert, ist eine durch nichts bewiesene Behauptung, die die Ablehnung jeder Zuweisung von Ersatzkräften nicht zu rechtfertigen vermag. European C... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4b idF 1990/450;
Rechtssatz: Der bloße Hinweis darauf, daß es sich bei der beantragten Ausländerin um eine Fachkraft auf einem Gebiet (nämlich Implantattechnik) handle, das keinesfalls von Arbeitskräften "überlaufen" sei, reicht nicht zur Widerlegung der Feststellung der Berufungsbehörde aus, es stünden der beantragten Auslän... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4b idF 1990/450;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993090068.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §7 Abs1;
Rechtssatz: Eine Verlängerung einer Beschäftigungsbewilligung (unabhängig davon, ob zwischen dem antragstellenden Arbeitgeber und der beantragten Ausländerin ein unbefristetes oder ein befristetes Dienstverhältnis eingegangen worden ist) ist im Gesetz ausdrücklich als zulässig vorgesehen (Hinweis E 1.3.1989, 88/09/016... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4b idF 1990/450;
Rechtssatz: Allein auf Grund einer Zugehörigkeit der beantragten Ausländerin zum Kreis der nach § 4b Z 3 lit a AuslBG begünstigten Gruppe wäre (im Beschwerdefall) noch nicht die beantragte Beschäftigungsbewilligung zu erteilen gewesen, sondern es hätten ihr nur die unter Z 1 und 2 der genannten Bestimmung fal... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AVG §68 Abs1;
Rechtssatz: Nur solche Sachverhaltsänderungen können eine neuerliche Sachentscheidung rechtfertigen, die den entscheidungswesentlichen Sachverhalt betreffen. In diesem Sinne stellt die vom ersten Antrag abweichende Entlohnung ebensowenig wie der Hinweis auf Kenntnisse im Ultraschallschweißen (f... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §7 Abs1;
Rechtssatz: Die Annahme der Behörde, eine Verlängerung einer Beschäftigungsbewilligung käme unter keinen Umständen rechtlich in Betracht, wenn der antragstellende Arbeitgeber (zunächst) nur ein befristetes Dienstverhältnis mit der beantragten Ausländerin einzugehen beabsichtigt hat, ist rechtlich unzutreffend. ... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §11 Abs1;AuslBG §11 Abs2 idF 1990/450;AuslBG §4 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1991090206.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...