1 Mit dem angefochtenen, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung ergangenen Erkenntnis erkannte das Landesverwaltungsgericht Kärnten den Revisionswerber als handelsrechtlichen Geschäftsführer und damit als nach § 9 Abs. 1 VStG zur Vertretung nach außen berufenes Organ eines namentlich genannten Unternehmens wegen der bewilligungslosen Beschäftigung einer kroatischen Staatsangehörigen vom 2. Jänner bis 2. April 2019 einer Verwaltungsübertretung nach § 28 Abs. 1 Z 1 lit. a... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung ergangenen Erkenntnis erkannte das Landesverwaltungsgericht Kärnten den Revisionswerber als handelsrechtlichen Geschäftsführer und damit als nach § 9 Abs. 1 VStG zur Vertretung nach außen berufenes Organ eines namentlich genannten Unternehmens wegen der bewilligungslosen Beschäftigung einer kroatischen Staatsangehörigen vom 2. Jänner bis 2. April 2019 einer Verwaltungsübertretung nach § 28 Abs. 1 Z 1 lit. a... mehr lesen...
Diese Fragen stellen sich in einem Rechtsstreit zwischen der italienischen Gesellschaft D S.p.A. (Erstrevisionswerberin) und vier kroatischen Staatsangehörigen (dem Zweit-, Viert-, Fünft- und Siebentrevisionswerber), sowie einem russischen und einem weißrussischen Staatsangehörigen (dem Dritt- und dem Sechstrevisionswerber) einerseits und der regionalen Geschäftsstelle Leoben des Arbeitsmarktservice, einer dem Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz unterstellten Beh... mehr lesen...
Index: E1EE1JE1TE3L E05202000E3L E06202000E6J59/04 EU - EWR60/01 Arbeitsvertragsrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: 12003T/TXT Beitrittsvertrag Europäische Union;12010E056 AEUV Art56;12010E057 AEUV Art57;12010E267 AEUV Art267;12012J/TXT Beitrittsvertrag Europäische Union Art18;12012J/TXT Beitrittsvertrag Europäische Union;31996L0071 Entsende-RL Anh;31996L0071 Entsende-RL Art1 Abs3 lita;31996L0071 Entsende-RL Art1 Abs3 litc;31996L0071... mehr lesen...
Mit Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts Steiermark vom 6. November 2014 wurde der Revisionswerber für schuldig erkannt, er habe es als Obmann eines Sportclubs zu verantworten, dass dieser als Arbeitgeber in der Zeit vom 12. Juli 2013 bis zum 18. Jänner 2014 einen brasilianischen Staatsangehörigen als Fußballer beschäftigt habe, obwohl für diesen keine der in § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG) angeführten arbeitsmarktrechtlichen Bewilligungen ode... mehr lesen...