Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin, ein Unternehmen mit Sitz in Slowenien, meldete am 09.09.2021 der zentralen Koordinationsstelle des Bundesministeriums für Finanzen die Entsendung der im
Spruch: genannten drittstaatsangehörigen Arbeitnehmer nach Österreich und beantragte gleichzeitig die Bestätigung der EU Entsendungen. 2. Mit den angefochtenen Bescheiden des Arbeitsmarktservice vom 22.09.2021... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin, ein Unternehmen mit Sitz in Slowenien, meldete am 09.09.2021 der zentralen Koordinationsstelle des Bundesministeriums für Finanzen die Entsendung der im
Spruch: genannten drittstaatsangehörigen Arbeitnehmer nach Österreich und beantragte gleichzeitig die Bestätigung der EU Entsendungen. 2. Mit den angefochtenen Bescheiden des Arbeitsmarktservice vom 22.09.2021... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin, ein Unternehmen mit Sitz in Slowenien, meldete am 09.09.2021 der zentralen Koordinationsstelle des Bundesministeriums für Finanzen die Entsendung der im
Spruch: genannten drittstaatsangehörigen Arbeitnehmer nach Österreich und beantragte gleichzeitig die Bestätigung der EU Entsendungen. 2. Mit den angefochtenen Bescheiden des Arbeitsmarktservice vom 22.09.2021... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin, ein Unternehmen mit Sitz in Slowenien, meldete am 09.09.2021 der zentralen Koordinationsstelle des Bundesministeriums für Finanzen die Entsendung der im
Spruch: genannten drittstaatsangehörigen Arbeitnehmer nach Österreich und beantragte gleichzeitig die Bestätigung der EU Entsendungen. 2. Mit den angefochtenen Bescheiden des Arbeitsmarktservice vom 22.09.2021... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin, ein Unternehmen mit Sitz in Slowenien, meldete am 09.09.2021 der zentralen Koordinationsstelle des Bundesministeriums für Finanzen die Entsendung der im
Spruch: genannten drittstaatsangehörigen Arbeitnehmer nach Österreich und beantragte gleichzeitig die Bestätigung der EU Entsendungen. 2. Mit den angefochtenen Bescheiden des Arbeitsmarktservice vom 22.09.2021... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin, ein Unternehmen mit Sitz in Slowenien, meldete am 17.08.2021 und am 25.08.2021 der zentralen Koordinationsstelle des Bundesministeriums für Finanzen die Entsendung der im
Spruch: genannten drittstaatsangehörigen Arbeitnehmer nach Österreich und beantragte gleichzeitig die Bestätigung der EU Entsendungen. 2. Mit den angefochtenen Bescheid... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin, ein Unternehmen mit Sitz in Slowenien, meldete am 17.08.2021 und am 25.08.2021 der zentralen Koordinationsstelle des Bundesministeriums für Finanzen die Entsendung der im
Spruch: genannten drittstaatsangehörigen Arbeitnehmer nach Österreich und beantragte gleichzeitig die Bestätigung der EU Entsendungen. 2. Mit den angefochtenen Bescheid... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin, ein Unternehmen mit Sitz in Slowenien, meldete am 17.08.2021 und am 25.08.2021 der zentralen Koordinationsstelle des Bundesministeriums für Finanzen die Entsendung der im
Spruch: genannten drittstaatsangehörigen Arbeitnehmer nach Österreich und beantragte gleichzeitig die Bestätigung der EU Entsendungen. 2. Mit den angefochtenen Bescheid... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin, ein Unternehmen mit Sitz in Slowenien, meldete am 17.08.2021 und am 25.08.2021 der zentralen Koordinationsstelle des Bundesministeriums für Finanzen die Entsendung der im
Spruch: genannten drittstaatsangehörigen Arbeitnehmer nach Österreich und beantragte gleichzeitig die Bestätigung der EU Entsendungen. 2. Mit den angefochtenen Bescheid... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin, ein Unternehmen mit Sitz in Slowenien, meldete am 17.08.2021 und am 25.08.2021 der zentralen Koordinationsstelle des Bundesministeriums für Finanzen die Entsendung der im
Spruch: genannten drittstaatsangehörigen Arbeitnehmer nach Österreich und beantragte gleichzeitig die Bestätigung der EU Entsendungen. 2. Mit den angefochtenen Bescheid... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin, ein Unternehmen mit Sitz in Slowenien, meldete am 17.08.2021 und am 25.08.2021 der zentralen Koordinationsstelle des Bundesministeriums für Finanzen die Entsendung der im
Spruch: genannten drittstaatsangehörigen Arbeitnehmer nach Österreich und beantragte gleichzeitig die Bestätigung der EU Entsendungen. 2. Mit den angefochtenen Bescheid... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin, ein Unternehmen mit Sitz in Slowenien, meldete am 17.08.2021 und am 25.08.2021 der zentralen Koordinationsstelle des Bundesministeriums für Finanzen die Entsendung der im
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin, ein Unternehmen mit Sitz in Slowenien, meldete am 17.08.2021 und am 25.08.2021 der zentralen Koordinationsstelle des Bundesministeriums für Finanzen die Entsendung der im
Spruch: genannten drittstaatsangehörigen Arbeitnehmer nach Österreich und beantragte gleichzeitig die Bestätigung der EU Entsendungen. 2. Mit den angefochtenen Bescheid... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin, ein Unternehmen mit Sitz in Slowenien, meldete am 17.08.2021 und am 25.08.2021 der zentralen Koordinationsstelle des Bundesministeriums für Finanzen die Entsendung der im
Spruch: genannten drittstaatsangehörigen Arbeitnehmer nach Österreich und beantragte gleichzeitig die Bestätigung der EU Entsendungen. 2. Mit den angefochtenen Bescheid... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin, ein Unternehmen mit Sitz in Slowenien, meldete am 17.08.2021 und am 25.08.2021 der zentralen Koordinationsstelle des Bundesministeriums für Finanzen die Entsendung der im
Spruch: genannten drittstaatsangehörigen Arbeitnehmer nach Österreich und beantragte gleichzeitig die Bestätigung der EU Entsendungen. 2. Mit den angefochtenen Bescheid... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit den angefochtenen Bescheiden wies die jeweils zuständige regionale Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice den jeweiligen Antrag der Beschwerdeführerin auf Bestätigung der EU-Überlassung für die vierzehn Arbeitnehmer gemäß § 18 Abs. 12 AuslBG ab und untersagte die Überlassung. 1. Mit den angefochtenen Bescheiden wies die jeweils zuständige regionale Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit den angefochtenen Bescheiden wies die jeweils zuständige regionale Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice den jeweiligen Antrag der Beschwerdeführerin auf Bestätigung der EU-Überlassung für die vierzehn Arbeitnehmer gemäß § 18 Abs. 12 AuslBG ab und untersagte die Überlassung. 1. Mit den angefochtenen Bescheiden wies die jeweils zuständige regionale Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit den angefochtenen Bescheiden wies die jeweils zuständige regionale Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice den jeweiligen Antrag der Beschwerdeführerin auf Bestätigung der EU-Überlassung für die vierzehn Arbeitnehmer gemäß § 18 Abs. 12 AuslBG ab und untersagte die Überlassung. 1. Mit den angefochtenen Bescheiden wies die jeweils zuständige regionale Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit den angefochtenen Bescheiden wies die jeweils zuständige regionale Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice den jeweiligen Antrag der Beschwerdeführerin auf Bestätigung der EU-Überlassung für die vierzehn Arbeitnehmer gemäß § 18 Abs. 12 AuslBG ab und untersagte die Überlassung. 1. Mit den angefochtenen Bescheiden wies die jeweils zuständige regionale Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit den angefochtenen Bescheiden wies die jeweils zuständige regionale Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice den jeweiligen Antrag der Beschwerdeführerin auf Bestätigung der EU-Überlassung für die vierzehn Arbeitnehmer gemäß § 18 Abs. 12 AuslBG ab und untersagte die Überlassung. 1. Mit den angefochtenen Bescheiden wies die jeweils zuständige regionale Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit den angefochtenen Bescheiden wies die jeweils zuständige regionale Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice den jeweiligen Antrag der Beschwerdeführerin auf Bestätigung der EU-Überlassung für die vierzehn Arbeitnehmer gemäß § 18 Abs. 12 AuslBG ab und untersagte die Überlassung. 1. Mit den angefochtenen Bescheiden wies die jeweils zuständige regionale Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit den angefochtenen Bescheiden wies die jeweils zuständige regionale Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice den jeweiligen Antrag der Beschwerdeführerin auf Bestätigung der EU-Überlassung für die vierzehn Arbeitnehmer gemäß § 18 Abs. 12 AuslBG ab und untersagte die Überlassung. 1. Mit den angefochtenen Bescheiden wies die jeweils zuständige regionale Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit den angefochtenen Bescheiden wies die jeweils zuständige regionale Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice den jeweiligen Antrag der Beschwerdeführerin auf Bestätigung der EU-Überlassung für die vierzehn Arbeitnehmer gemäß § 18 Abs. 12 AuslBG ab und untersagte die Überlassung. 1. Mit den angefochtenen Bescheiden wies die jeweils zuständige regionale Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit den angefochtenen Bescheiden wies die jeweils zuständige regionale Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice den jeweiligen Antrag der Beschwerdeführerin auf Bestätigung der EU-Überlassung für die vierzehn Arbeitnehmer gemäß § 18 Abs. 12 AuslBG ab und untersagte die Überlassung. 1. Mit den angefochtenen Bescheiden wies die jeweils zuständige regionale Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit den angefochtenen Bescheiden wies die jeweils zuständige regionale Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice den jeweiligen Antrag der Beschwerdeführerin auf Bestätigung der EU-Überlassung für die vierzehn Arbeitnehmer gemäß § 18 Abs. 12 AuslBG ab und untersagte die Überlassung. 1. Mit den angefochtenen Bescheiden wies die jeweils zuständige regionale Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit den angefochtenen Bescheiden wies die jeweils zuständige regionale Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice den jeweiligen Antrag der Beschwerdeführerin auf Bestätigung der EU-Überlassung für die vierzehn Arbeitnehmer gemäß § 18 Abs. 12 AuslBG ab und untersagte die Überlassung. 1. Mit den angefochtenen Bescheiden wies die jeweils zuständige regionale Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit den angefochtenen Bescheiden wies die jeweils zuständige regionale Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice den jeweiligen Antrag der Beschwerdeführerin auf Bestätigung der EU-Überlassung für die vierzehn Arbeitnehmer gemäß § 18 Abs. 12 AuslBG ab und untersagte die Überlassung. 1. Mit den angefochtenen Bescheiden wies die jeweils zuständige regionale Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice... mehr lesen...