Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die XXXX (in der Folge: Beschwerdeführerin) beantragte am 12.09.2025 die Bestätigung der EU-Entsendung des XXXX für die berufliche Tätigkeit als Gerüstbauer für eine Projektdauer von XXXX. 1. Die römisch 40 (in der Folge: Beschwerdeführerin) beantragte am 12.09.2025 die Bestätigung der EU-Entsendung des römisch 40 für die berufliche Tätigkeit als Gerüstbauer für eine Projektdauer von römisch 40 . 2.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit dem bekämpften Bescheid wurde die von der beschwerdeführenden Partei gemeldete Entsendung der im
Spruch: genannten Arbeitnehmers gemäß § 18 Abs. 12 AuslBG untersagt. Mit dem bekämpften Bescheid wurde die von der beschwerdeführenden Partei gemeldete Entsendung der im
Spruch: genannten Arbeitnehmers gemäß Paragraph 18, Absatz 12, AuslBG untersagt. Beschwerdehalber wird dagegen vorgebracht, dass alle notwendigen ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem bekämpften Bescheid wurde die von der Beschwerdeführerin gemeldete Entsendung des im
Spruch: genannten Arbeitnehmers gemäß § 18 Abs. 12 AuslBG untersagt, weil die A1-Bescheinigung des ausländischen Sozialversicherungsträgers nicht vorgelegt worden sei. 1. Mit dem bekämpften Bescheid wurde die von der Beschwerdeführerin gemeldete Entsendung des im
Spruch: genannten Arbeitnehmers ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem bekämpften Bescheid wurde die von der Beschwerdeführerin gemeldete Entsendung des im
Spruch: genannten Arbeitnehmers gemäß § 18 Abs. 12 AuslBG untersagt, weil die A1-Bescheinigung des ausländischen Sozialversicherungsträgers und ein gültiger Aufenthaltstitel nicht vorgelegt worden seien. 1. Mit dem bekämpften Bescheid wurde die von der Beschwerdeführerin gemeldete Entsendung des im
Spruch: genannten Arbe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin ist eine GmbH (d.o.o.) mit Sitz in Slowenien. Mit dem bekämpften Bescheid hat das AMS die von der Beschwerdeführerin gemeldete Überlassung des im
Spruch: als weitere Partei genannten Arbeitnehmers gemäß § 18 Abs. 12 AuslBG untersagt. Die Überprüfung, ob die österreichischen Lohn- und Arbeitsbedingungen gemäß § 18 Abs. 12 Z. 2AuslBG eingehalten werden, könne aufgr... mehr lesen...