Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem bekämpften Bescheid wurde die von der Beschwerdeführerin gemeldete Entsendung des im
Spruch: genannten Arbeitnehmers gemäß § 18 Abs. 12 AuslBG untersagt, weil die A1-Bescheinigung des ausländischen Sozialversicherungsträgers nicht vorgelegt worden sei. 1. Mit dem bekämpften Bescheid wurde die von der Beschwerdeführerin gemeldete Entsendung des im
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem bekämpften Bescheid wurde die von der Beschwerdeführerin gemeldete Entsendung des im
Spruch: genannten Arbeitnehmers gemäß § 18 Abs. 12 AuslBG untersagt, weil die A1-Bescheinigung des ausländischen Sozialversicherungsträgers und ein gültiger Aufenthaltstitel nicht vorgelegt worden seien. 1. Mit dem bekämpften Bescheid wurde die von der Beschwerdeführerin gemeldete Entsendung des im
Spruch: genannten Arbe... mehr lesen...