Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wies das AMS den Antrag auf Zulassung des im
Spruch: genannten Arbeitnehmers als sonstige Schlüsselkraft gemäß § 12b Z. 1 AuslBG ab. 2. In den unter einem erhobenen Beschwerden wird vorgebracht, dass der Arbeitnehmer auch als Geschäftsführer eingesetzt werden sollte, wofür unter anderem dessen Ausbildungsnachweise mit Apostille vorgelegt würden. 3. Am 23.12.2021 teilten die Beschwerdeführer durch ihre Rechtsvertretung mi... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wies das AMS den Antrag auf Zulassung des im
Spruch: genannten Arbeitnehmers als sonstige Schlüsselkraft gemäß § 12b Z. 1 AuslBG ab. 2. In den unter einem erhobenen Beschwerden wird vorgebracht, dass der Arbeitnehmer auch als Geschäftsführer eingesetzt werden sollte, wofür unter anderem dessen Ausbildungsnachweise mit Apostille vorgelegt würden. 3. Am 23.12.2021 teilten die Beschwerdeführer durch ihre Rechtsvertretung mi... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürz... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürz... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Verfahrensgang / Sachverhalt ergibt sich unzweifelhaft aus dem Verwaltungs- und Gerichtsakt: Mit Erklärung vom 14.12.2021 wurde im Wege der rechtsfreundlichen Vertretung der verfahrenseinleitende Antrag auf Zulassung zu einer Beschäftigung als Schlüsselkraft gemäß § 12b Z 1 AuslBG zurückgezogen. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Zu A) Behebung wegen Zurückziehung des verfahrenseinleitenden Antrages: Erfolgt ... mehr lesen...