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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. XXXX (Beschwerdeführer 1, kurz BF1) hat mit 23.10.2023 das Au-Pair-Verhältnis mit XXXX (Beschwerdeführer 2, kurz BF2) angezeigt. 1. römisch 40 (Beschwerdeführer 1, kurz BF1) hat mit 23.10.2023 das Au-Pair-Verhältnis mit römisch 40 (Beschwerdeführer 2, kurz BF2) angezeigt. 2. Nach Gewährung von Parteiengehör wurde mit Bescheid des AMS Wien Esteplatz vom 04.12.2023 der Antrag a... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. XXXX (Beschwerdeführer 1, kurz BF1) hat mit 23.10.2023 das Au-Pair-Verhältnis mit XXXX (Beschwerdeführer 2, kurz BF2) angezeigt. 1. römisch 40 (Beschwerdeführer 1, kurz BF1) hat mit 23.10.2023 das Au-Pair-Verhältnis mit römisch 40 (Beschwerdeführer 2, kurz BF2) angezeigt. 2. Nach Gewährung von Parteiengehör wurde mit Bescheid des AMS Wien Esteplatz vom 04.12.2023 der Antrag a... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 26.04.2021 – Antrag der beschwerdeführenden Partei (bP) auf Ausstellung einer Bestätigung gem. § 3 Abs. 8 AuslBG, dass er vom Geltungsbereich des Ausländerbeschäftigungsgesetzes ausgenommen ist 26.04.2021 – Anfrage an das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) hinsichtlich eines Asylverfahrens der bP 27.04.2021 – Aussendung eines Parteiengehörs durch das AMS (in Folge mit belangte Behörde bezeichnet): Aufforderung zur Vorlage der Aufenthaltskarte und... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1.Das Ehepaar XXXX (Beschwerdeführer 1 und Beschwerdeführerin 2- Bf1 und Bf2) als Gastfamilie hat mit 09.03.2020 das Au-Pair-Verhältnis mit Frau XXXX (Bf3) angezeigt. 2. Nach Gewährung von Parteiengehör wurde mit Bescheid des AMS Wien Esteplatz vom 03.04.2020 der Antrag auf Ausstellung der Anzeigebestätigung abgewiesen, weil Frau XXXX bereits aufgrund des Schulbesuches in Österreich Deutschkenntnisse habe und daher der wahre wirtschaftliche... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 13.07.2015 - Anzeigebestätigung des AMS XXXX (nachfolgend belangte Behörde bzw bB) für ein Au-pair-Verhältnis für die Zeit von 10.08.2015 bis 09.02.2016 für XXXX , geb XXXX , Staatsangehörigkeit: 13.07.2015 - Anzeigebestätigung des AMS römisch 40 (nachfolgend belangte Behörde bzw bB) für ein Au-pair-Verhältnis für die Zeit von 10.08.2015 bis 09.02.2016 für römisch 40 , geb römisch 40 , Staatsangehörigkeit:... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Am 07.11.2012 zeigte Frau XXXX (in der Folge: Beschwerdeführerin BF) ein Au-pair-Verhältnis gemäß § 1 Z 10 Ausländerbeschäftigungsverordnung an. Dem Formular war auch der Au-pair-Vertrag, abgeschlossen zwischen der BF und der Frau XXXX , kenianische Staatsbürgerin, geboren am XXXX , angeschlossen. Laut Vertrag sollte das Au-pair-Verhältnis am 07.11.2012 beginnen und am 15.06.2013 enden. Am 07.11.2012 zeigte Frau römis... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 19.02.2015 langte am 23.02.2015 beim Arbeitsmarktservice (AMS) Baden ein Antrag auf Feststellung von XXXX (in der Folge BF) ein, dass eine Anzeigebestätigung im Einzelfall zeitgleich auch für zwei Au-Pair-Verhältnisse ausgestellt werden könne. Der BF brachte vor, er beabsichtige die Aufnahme von zwei Au-Pair-Kräften im Rahmen einer Beschäftigung mit Aufenthaltstitel "Sonderfälle unselbstä... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Beschwerdeführerin (im folgenden: BF) erstattete am 23.01.2013, eingelangt bei der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Graz West und Umgebung (im folgenden: belangte Behörde) am 24.01.2013, die "Anzeige eines Au-pair-Verhältnisses nach § 1 Z 10 Ausländerbeschäftigungsverordnung" (AuslBVO) mit der russischen Staatsangehörigen XXXX. Auf Grund des vom Arbeitsmarktservice aufgelegten und von de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Am 07.01.2014 zeigte Frau XXXX (in der Folge: Beschwerdeführerin) ein Au-Pair-Verhältnis gemäß § 1 Z 10 Ausländerbeschäftigungs-Verordnung ab dem 01.02.2014 an. Dem Formular war auch der Au-Pair-Vertrag abgeschlossen zwischen der Beschwerdeführerin und der Frau XXXX, mongolische Staatsbürgerin, geboren am XXXX, angeschlossen. Laut Vertrag sollte das Au-Pair-Verhältnis am 01.02.2014 beginnen und am 31.01.2015 enden. Am 07.01.2014 zeigte Frau römisc... mehr lesen...