Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde der Berufungswerberin als zur Vertretung nach außen berufenes Organ des obgenannten polnischen Unternehmens zur Last gelegt, es seien am 08.06.2011 auf der Baustelle Gr-Hauptbahnhof die Lohnunterlagen für die neun spruchgegenständlichen Arbeitnehmer nicht bereit gehalten worden. Mit weiterem Straferkenntnis vom gleichen Tag wurde der Berufungswerberin zur Last gelegt, dass anlässlich der gleichen Kontrolle festgestellt worden sei, dass hins... mehr lesen...
Index: Verwaltungsstrafverfahren
Norm: AVRAG §7d Abs1 AVRAG §7i Abs2 AVRAG § 7d gültig von 01.01.2015 bis 31.12.2016 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 44/2016 AVRAG § 7d gültig von 01.05.2011 bis 31.12.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 24/2011 AVRAG § 7i gültig von 14.08.20... mehr lesen...