Entscheidungen zu § 7b Abs. 1 AVRAG

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RS UVS Vorarlberg 2012/10/02 1-336/12

Rechtssatz: Bei einer lediglichen Belieferung eines Kürbisverkaufsstandes handelt es sich nur um einen punktuellen Arbeitseinsatz, sodass nicht davon gesprochen werden kann, es liege diesbezüglich eine Erbringung von fortgesetzten Arbeitsleistungen für eine bestimmte Dauer vor. Zuletzt aktualisiert am 15.10.2012 mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Vorarlberg | 02.10.2012

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