Norm: AVRAG §2
Rechtssatz: Durch § 2 AVRAG wird die Richtlinie des Rates vom 14. 10. 1991 über die Pflicht des Arbeitgebers zur Unterrichtung des Arbeitnehmers über die für seinen Arbeitsvertrag oder sein Arbeitsverhältnis geltenden Bedingungen (91/533/EWG; sog Nachweisrichtlinie) ins österreichische Arbeitsrecht umgesetzt. Die generelle Dienstzettelpflicht bedeutet eine Ausweitung des österreichischen Arbeitsrechtsbestands, da ein Anspruch des... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Der Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Verfahrens liegt nicht vor (§ 510 Abs. 3 ZPO). Ergänzend sei darauf hingewiesen, daß auch nach der hier im Hinblick auf das Datum der angefochtenen Entscheidung des Erstgerichts für die Zulässigkeit von Neuerungen gemäß § 101 Abs. 2 ASGG anzuwendenden alten Rechtslage die Ablehnung einer Beweisaufnahme durch das Berufungsgericht, weil dieses den rechtlich erheblichen Sachv... mehr lesen...
Norm: AngG §6 Abs3AVRAG §2
Rechtssatz: Dienstzettel sind keine Rechtsfolgen nach sich ziehende Willenserklärungen, sondern nur Wissenserklärungen über schon vorher vereinbarte Vertragsbedingungen. Entscheidungstexte 9 ObA 126/87 Entscheidungstext OGH 04.11.1987 9 ObA 126/87 9 ObA 250/99a Entscheidungstext OGH 16.02.2000 9 ObA 250/9... mehr lesen...