Entscheidungsgründe: Seit 1. 6. 2005 existiert zwischen dem klagenden Betriebsrat und der Beklagten eine Betriebsvereinbarung iSd § 96 Abs 1 Z 1 ArbVG, die Bestimmungen über eine formelle Ermahnung, eine mündliche Verwarnung, eine schriftliche Verwarnung sowie über die Verjährung (Tilgung) mündlicher und schriftlicher Verwarnungen enthält. Der von der Kündigung durch die Beklagte betroffene Arbeitnehmer war ab 15. 4. 2004 bei der Beklagten als Busfahrer beschäftigt. Am 22. 1. 200... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Kläger ist der für die Beklagte gewählte Betriebsrat für den Flugdienst. Der klagende Betriebsrat begehrt, die Beklagte schuldig zu erkennen, es zu unterlassen, die vom Kläger vertretenen Arbeitnehmer - insbesondere durch Anfragen, ob diese auf die Einhaltung der Transitzeiten außerhalb der in BV B3 geregelten Fälle teilweise oder zur Gänze verzichten - zur Verrichtung von Diensten anzuhalten, die gegen die in § 36 des Kollektivvertrags der Beklagten - für das... mehr lesen...
Norm: ArbVG §42ArbVG §90
Rechtssatz: Die in der Betriebsversammlung sich konstituierende Belegschaft kann dem Betriebsrat keine verbindlichen Anordnungen geben. Weisungen einzelner Mitarbeiter an den Betriebsrat sind rechtsunwirksam. Entscheidungstexte 8 ObA 52/03k Entscheidungstext OGH 24.06.2004 8 ObA 52/03k European Case Law Identifi... mehr lesen...
Die klagende Partei ist der Betriebsrat des Betriebes "Bau und Maschinenhof S der Österreichischen Bundesforste" in E. Sie begehrt die Feststellung der Verpflichtung des Betriebsinhabers, der beklagten Partei Republik Österreich, Österreichische Bundesforste, allen Arbeitnehmern mindestens einmal in jedem Kalenderhalbjahr das Entgelt fortzuzahlen, wenn die Arbeitnehmer durch Teilnahme an einer Betriebsversammlung an der Arbeitsleistung verhindert sind. In der Begründung: geht die klage... mehr lesen...
Norm: ZPO §1 AcArbVG §90ZPO §1 Ah3
Rechtssatz: Der Betriebsrat ist nicht der (gesetzliche) Vertreter der Belegschaft oder einzelner Arbeitnehmer in Bezug auf deren privatrechtliche Ansprüche; er ist daher, wenn ein eigener privatrechtlich rechtsbegründeter Akt nicht vorliegt, mangels Aktivlegitimation zur Geltendmachung solcher Ansprüche nicht berechtigt (Feststellung der Entgeltfortzahlungspflicht, wenn die Arbeitnehmer durch Teilnahme an eine... mehr lesen...