Norm: ArbVG §73 Abs3 ArbVG § 73 heute ArbVG § 73 gültig ab 01.07.1993 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 460/1993
Rechtssatz: Wenn § 73 Abs 3 ArbVG den Arbeitgeber verpflichtet, die Umlagen vom Arbeitsentgelt einzubehalten und bei jeder Lohn-(Gehalts-)Auszahlung an den Betriebsratsfonds abz... mehr lesen...
Norm: ArbVG §73 Abs3 ArbVG § 73 heute ArbVG § 73 gültig ab 01.07.1993 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 460/1993
Rechtssatz: Abseits von Verstößen gegen elementarste Grundsätze des Betriebsversammlungsrechts kann ein Arbeitgeber die Ungültigkeit des Beschlusses der Betriebsversammlung auf ... mehr lesen...