Entscheidungen zu § 65 Abs. 1 ArbVG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-5 von 5

RS OGH 1994/2/23 9ObA311/93 (9ObA312/93 - 9ObA338/93)

Norm: ArbVG §34ArbVG §62 Z1ArbVG §65 Abs1ArbVG §120 ff
Rechtssatz: Ist mit einem Betriebsübergang keine Betriebsstillegung im betriebsverfassungsrechtlichen Sinn verbunden, tritt der Übernehmer des Betriebes in die Arbeitsverhältnisse der Mitglieder des Betriebsrats ex lege ein. Der Sonderrechtsschutz der §§ 120 ff ArbVG schlägt damit durch. Diesen Sonderrechtsschutz genießen auch die ex lege nachgerückten Ersatzmitglieder. Diese Grundsätze gel... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.02.1994

TE OGH 1990/8/29 9ObA175/90 (9ObA176/90)

Entscheidungsgründe: Die Klägerin war bei der Beklagten seit 1. September 1980 als Angestellte beschäftigt. Bei der Betriebsratswahl am 31. Jänner 1985 wurde sie zum ersten Ersatzmitglied gewählt. Als der Betriebsratsvorsitzende Peter P*** am 21. Jänner 1988 in einen (bis zur Pension andauernden) Krankenstand ging, rückte sie gemäß § 65 Abs.1 ArbVG auf die Stelle eines Betriebsratsmitglieds nach. Die Beklagte wurde von diesem Nachrücken der Klägerin nicht verständigt. Am 22. Febru... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 29.08.1990

RS OGH 1990/8/29 9ObA175/90 (9ObA176/90)

Norm: ArbVG §65 Abs1ArbVG §120
Rechtssatz: Das nachgerückte und zum aktiven Betriebsratsmitglied gewordene Ersatzmitglied verliert den besonderen Kündigungsschutz auch dann nicht, wenn es selbst vorübergehend an der Ausübung des Mandats - etwa durch Krankheit - verhindert ist. Aus der Unterscheidung in § 65 Abs 1 ArbVG ergibt sich, daß die vorübergehende Verhinderung eines Betriebsratsmitglieds nicht zum Erlöschen der Mitgliedschaft oder des Ma... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.08.1990

RS OGH 1990/8/29 9ObA175/90 (9ObA176/90), 9ObA311/93 (9ObA312/93 - 9ObA338/93)

Norm: ArbVG §65 Abs1ArbVG §120 ff
Rechtssatz: Für die Zeit der Vertretung gilt für Ersatzmitglieder der Schutz der aktiven Betriebsratsmitglieder. Der Sonderschutz erstreckt sich auf die gesamte Dauer des Nachrückens und endet erst mit dem Wegfall der Verhinderung des zu vertretenden Betriebsratsmitglieds. Entscheidungstexte 9 ObA 175/90 Entscheidungstext OGH 29.08.1990 9 ObA 175/9... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.08.1990

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