Entscheidungen zu § 53 Abs. 4 ArbVG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-3 von 3

TE OGH 1990/9/26 9ObA207/90

Entscheidungsgründe: Da die rechtliche Beurteilung des angefochtenen Urteils zutrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist den Ausführungen der Revisionswerberin noch folgendes zu erwidern: Rechtliche Beurteilung Die Entlassungsgründe sind, wie das Berufungsgericht zutreffend erkannt hat, in § 82 GewO taxativ aufgezählt (vgl Kuderna, Entlassungsrecht 31). Entgegen der Ansicht der Revisionswerberin kann eine nicht bei der b... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 26.09.1990

TE OGH 1987/3/24 14ObA31/87

Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der beklagten Partei, einem Unternehmen der Schwerindustrie, seit 31. Jänner 1977 als Arbeiter beschäftigt. Mit rechtskräftiger Strafverfügung des Bezirksgerichtes Hall i.T. vom 16. April 1986, U 116/86-12, wurde er der Vergehen der versuchten Körperverletzung und der fahrlässigen Körperverletzung nach den §§ 15, 83 Abs 1 und 88 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Das Strafgericht legte ihm zur Last, daß er am 22. Oktober 1985 in der Firmenunterkun... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 24.03.1987

RS OGH 1979/7/10 4Ob46/79, 14ObA31/87, 9ObA207/90, 8ObA22/19x

Norm: ArbVG §53 Abs4ArbVG §115GewO 1859 §82 litg
Rechtssatz: Unter den "übrigen Hilfsarbeitern" sind alle - auch Betriebsratsmitglieder - beim selben Arbeitgeber beschäftigten Arbeitnehmer, mögen sie Arbeiter oder Angestellte sein, zu verstehen, weil der Schutzzweck der
Norm: im selben Maße auf alle Arbeitnehmer eines Betriebes zutrifft. Entscheidungstexte 4 Ob 46/79 Entscheidungstext OGH... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.07.1979

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