Entscheidungsgründe: Im Betrieb der Klägerin sind insgesamt 113 Angestellte (einschließlich fünf Lehrlingen im Alter über 18 Jahren) und 77 Arbeiter aktiv wahlberechtigt. Mit Beschluß vom 30.1.1995 beschloß der im Unternehmen der klagenden Partei bestehende Betriebsrat in Vorbereitung der Betriebsratswahl 1995 die für die Wahl eines gemeinsamen Betriebsrates erforderlichen Gruppenversammlungen in Form von Teilversammlungen in den einzelnen Abteilungen durchzuführen. Es sollte ... mehr lesen...
Norm: ArbVG §42 Abs2 ArbVG §44 Abs2 ArbVG §49 Abs2 ArbVG § 42 heute ArbVG § 42 gültig ab 01.07.1974 ArbVG § 44 heute ArbVG § 44 gültig ab 01.07.1974 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Betrieb der beklagten Partei war ein gemeinsamer Betriebsrat für Arbeiter und Angestellte gewählt worden. Die Konstituierung erfolgte am 29. 1. 1988. Am 8. 5. 1989 wurde eine Betriebsversammlung durchgeführt, in der der Betriebsrat seinen Rücktritt "mit der Einschränkung zum Zeitpunkt der neuen Konstituierung" beschloß, um eine "betriebsratsfreie Zeit" zu verhindern. Der bestehende Betriebsrat ging bei dieser Erklärung davon aus, daß wieder ein gemeinsame... mehr lesen...
Norm: ArbVG §40 Abs3 ArbVG §49 Abs2 ArbVG § 40 heute ArbVG § 40 gültig ab 15.12.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 77/2007 ArbVG § 40 gültig von 18.08.2006 bis 14.12.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 104/2006 ArbVG § 40 gültig von 08.10.... mehr lesen...
Norm: ArbVG §40 Abs3 ArbVG §49 Abs2 ArbVG § 40 heute ArbVG § 40 gültig ab 15.12.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 77/2007 ArbVG § 40 gültig von 18.08.2006 bis 14.12.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 104/2006 ArbVG § 40 gültig von 08.10.... mehr lesen...