Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden, die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hradil und Dr. Hopf sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Martin Gillinger und Mag. Michael Zawodsky als weitere Richter in den verbundenen Arbeitsrechtssachen der klagenden Parteien 1.) Ing. Willibald K*****, Pilot, *****, und 2.) Friedrich F*****, Pilot, *****, vert... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden, die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Hon.-Prof. Dr. Kuras sowie die fachkundigen Laienrichter MR Dr. Richard Warnung und Dr. Klaus Mayr als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Andreas D*****, vertreten durch Dr. Christian Nurschinger, Rechtsanwalt in Wien, wider di... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Schreiben vom 27. 10. 1958 ermächtigten der Generaldirektor und der Direktor der Zentralsparkasse der Gemeinde Wien (= Rechtsvorgängerin der Beklagten) die „Vorstände aller Abteilungen und Zweiganstalten", „die ihnen zugeteilten Angestellten nach Erledigung des Tagesgeschäfts von Montag bis Freitag nach 15.20 Uhr und an Samstagen nach 13.30 Uhr vom Dienst freizustellen". In diesem Schreiben gab die Direktion auch ihrer Erwartung Ausdruck, dass sie nicht ge... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller, der behauptete, dass zumindest drei Arbeitnehmer von der begehrte Feststellung betroffen seien, brachte in seinem Antrag nach § 54 Abs 2 ASGG folgenden Sachverhalt vor: Der Antragsteller, der behauptete, dass zumindest drei Arbeitnehmer von der begehrte Feststellung betroffen seien, brachte in seinem Antrag nach Paragraph 54, Absatz 2, ASGG folgenden Sachverhalt vor: Mit Bescheid vom 9. 4. 1953 hat das Obereinigungsamt dem Antragsgegner - dem dama... mehr lesen...
Begründung: Die Kollektivvertragsfähigkeit des Antragstellers und des Antragsgegners ergibt sich aus § 4 Abs 2 ArbVG (zum Antragsteller siehe RIS-Justiz RS0051126; zum Antragsgegner 9 ObA 128/04w; 8 ObA 95/05m). Die Kollektivvertragsfähigkeit des Antragstellers und des Antragsgegners ergibt sich aus Paragraph 4, Absatz 2, ArbVG (zum Antragsteller siehe RIS-Justiz RS0051126; zum Antragsgegner 9 ObA 128/04w; 8 ObA 95/05m). Dem Antrag - der sich nach dem maßgeblichen Antragsvorbri... mehr lesen...
Norm: ArbVG §4 ArbVG §6 ArbVG §8 ArbVG §13 ArbVG §32 AVRAG §4 ArbVG § 4 heute ArbVG § 4 gültig ab 01.07.1974 ArbVG § 6 heute ArbVG § 6 gültig ab 01.07.1974 ... mehr lesen...
Norm: ArbVG §4 ArbVG § 4 heute ArbVG § 4 gültig ab 01.07.1974
Rechtssatz: Keine Kollektivvertragsfähigkeit eines Arbeitgeberverbandes von gemeinnützigen und nicht gemeinnützigen Wohnungsunternehmen, deren Unternehmenszweck auch die Hausverwaltung ist, hinsichtlich von Hausbesorgern, die... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist Eigentümerin einer städtischen Wohnanlage mit Grünflächen im Ausmaß von 7.600 m**2. Die Klägerin ist seit 1. 1. 1988 für die Beklagte in dieser als Hausbesorgerin tätig. Nach dem Hausbesorgerdienstvertrag sollte die Entlohnung der Klägerin "nach den Bestimmungen des Hausbesorgergesetzes, des Mindestlohntarifes, der Entgeltverordnung bzw. eventuell noch abzuschließender Kollektivverträge" erfolgen; die Rasenpflege sollte in Form einer Stun... mehr lesen...
Norm: ArbVG §4 ArbVG § 4 heute ArbVG § 4 gültig ab 01.07.1974
Rechtssatz:
Gegnerunabhängigkeit und Gegnerfreiheit sind wesentliche Eigenschaften, die wesensmäßig im Koalitionsrecht begründet sind und auf die nicht verzichtet werden kann. Die sozialen Gegenspieler müssen ihrer Struktur... mehr lesen...
Begründung: Mit dem vorliegenden Feststellungsantrag begehrt die Antragstellerin letztlich die aus dem
Spruch: ersichtlichen Feststellungen und bringt zu ihrer Antragslegitimation vor, daß sie als gesetzliche Interessenvertretung der Ärzte kollektivvertragsfähig im Sinne des § 54 Abs 2 ASGG iVm § 4 Abs 1 ArbVG sei. Sie sei dazu berufen, die gemeinsamen beruflichen, sozialen und wirtschaftlichen Belange der Ärzte wahrzunehmen und zu fördern. Ihre Mitglieder seien überwiegend unselb... mehr lesen...
Norm: ArbVG §4 Tir LWKG §1 ArbVG § 4 heute ArbVG § 4 gültig ab 01.07.1974
Rechtssatz:
Die Sektion Dienstgeber (Bauernkammer) und die Sektion Dienstnehmer (Landesarbeiterkammer) sind voneinander unabhängige Sektionen mit eigener Rechtspersönlichkeit und können daher miteinander KollV ab... mehr lesen...
Norm: ArbVG §4 ArbVG § 4 heute ArbVG § 4 gültig ab 01.07.1974
Rechtssatz:
Eine Deckungsgleichheit von Koalitionsfreiheit und Zuerkennung der Tariffähigkeit ist abzulehnen.
Schlagworte *D* European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:A... mehr lesen...
Norm: ArbVG §4 ArbVG § 4 heute ArbVG § 4 gültig ab 01.07.1974
Rechtssatz:
An die Tariffähigkeit einer Koalition sind bestimmte Mindestforderungen zu stellen. Die Koalition muß sich als satzungsmäßige Aufgabe die Wahrnehmung der Interessen ihrer Mitglieder gerade in ihrer Eigenschaft a... mehr lesen...
Norm: ArbVG §4 ArbVG § 4 heute ArbVG § 4 gültig ab 01.07.1974
Rechtssatz:
Wegen der Aufgabe der Tarifautonomie kann der Staat nur die Koalitionen an ihr teilnehmen lassen, die diese Aufgabe sinnvoll zu erfüllen vermögen. Die Tariffähigkeit darf nur nicht von Umständen abhängig gemacht... mehr lesen...
Norm: ArbVG §4 ArbVG § 4 heute ArbVG § 4 gültig ab 01.07.1974
Rechtssatz:
Eine sinnvolle Ordnung des Arbeitslebens und Wirtschaftslebens als Aufgabe der Tarifautonomie kann nur erreicht werden, wenn die Koalitionen in der Lage sind, auf ihre Gegenseite jeweils einen fühlbaren Druck au... mehr lesen...
Norm: ArbVG §4 ArbVG § 4 heute ArbVG § 4 gültig ab 01.07.1974
Rechtssatz:
Um Druck und Gegendruck ausüben zu können, muß eine Koalition für die ihr gestellten Aufgaben "tauglich", dh sie muß so mächtig und leistungsfähig sein, daß der Gegenspieler sich veranlaßt sieht, auf Verhandlung... mehr lesen...