RS OGH 1977/3/15 1ABR16/75

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Veröffentlicht am 15.03.1977
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Norm

ArbVG §4

Rechtssatz

Um Druck und Gegendruck ausüben zu können, muß eine Koalition für die ihr gestellten Aufgaben "tauglich", dh sie muß so mächtig und leistungsfähig sein, daß der Gegenspieler sich veranlaßt sieht, auf Verhandlungen über den Abschluß einer tariflichen Regelung der Arbeitsbedingungen einzugehen und zum Abschluß eines Tarifvertrags zu kommen. Mächtig und leistungsfähig ist eine Koalition nur, wenn sie Autorität gegenüber ihrem Gegenspieler und gegenüber ihren Mitgliedern besitzt. Sie muß ferner von ihrem organisatorischen Aufbau her in der Lage sein, die ihr gestellten Aufgaben zu erfüllen.

Schlagworte

*D*

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:AUSL000:1977:RS0104424

Dokumentnummer

JJR_19770315_AUSL000_001ABR00016_7500000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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