Entscheidungen zu § 33 Abs. 2 ArbVG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-30 von 33

TE OGH 2000/5/11 8ObA204/99d

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Entscheidung | OGH | 11.05.2000

TE OGH 1998/12/10 8ObA257/98x

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Entscheidung | OGH | 10.12.1998

TE OGH 1998/10/7 9ObA226/98w

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Entscheidung | OGH | 07.10.1998

RS OGH 1998/10/7 9ObA226/98w, 8ObA204/99d

Norm: ArbVG §33 Abs1ArbVG §33 Abs2 Z4
Rechtssatz: Unterrichtsanstalten und Erziehungsanstalten der Länder und Gemeinden fallen nicht mehr in den Geltungsbereich des ArbVG, wenn das Land entsprechende Personalvertretungsvorschriften erlassen hat. Entscheidungstexte 9 ObA 226/98w Entscheidungstext OGH 07.10.1998 9 ObA 226/98w 8 ObA 204/99d... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 07.10.1998

RS OGH 1998/10/7 9ObA226/98w

Norm: ArbVG §33 Abs2 Z2ArbVG §33 Abs2 Z4
Rechtssatz: Vom Anwendungsbereich des II. Teils des ArbVG ausgenommen sind auch Anstalten, die im Rahmen der Privatwirtschaft geführt werden. Hinsichtlich des Vorliegens einer Unterrichts- und Erziehungsanstalt ist von einem weiten Erziehungsbegriff auszugehen. Dieser umfaßt jede planmäßige Einwirkung auf die Entwicklung des Menschen im Sinne einer Unterstützung und Förderung, aber auch die Beeinflussung... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 07.10.1998

RS OGH 1998/10/7 9ObA226/98w, 8ObA204/99d

Norm: ArbVG §33 Abs1ArbVG §33 Abs2 Z4
Rechtssatz: Unterrichtsanstalten und Erziehungsanstalten der Länder und Gemeinden fallen nicht mehr in den Geltungsbereich des ArbVG, wenn das Land entsprechende Personalvertretungsvorschriften erlassen hat. Entscheidungstexte 9 ObA 226/98w Entscheidungstext OGH 07.10.1998 9 ObA 226/98w 8 ObA 204/99d... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 07.10.1998

RS OGH 1998/10/7 9ObA226/98w

Norm: ArbVG §33 Abs2 Z2ArbVG §33 Abs2 Z4
Rechtssatz: Vom Anwendungsbereich des II. Teils des ArbVG ausgenommen sind auch Anstalten, die im Rahmen der Privatwirtschaft geführt werden. Hinsichtlich des Vorliegens einer Unterrichts- und Erziehungsanstalt ist von einem weiten Erziehungsbegriff auszugehen. Dieser umfaßt jede planmäßige Einwirkung auf die Entwicklung des Menschen im Sinne einer Unterstützung und Förderung, aber auch die Beeinflussung... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 07.10.1998

RS OGH 1998/10/7 9ObA226/98w

Norm: ArbVG §33 Abs2 Z2ArbVG §33 Abs2 Z4
Rechtssatz: Vom Anwendungsbereich des II. Teils des ArbVG ausgenommen sind auch Anstalten, die im Rahmen der Privatwirtschaft geführt werden. Hinsichtlich des Vorliegens einer Unterrichts- und Erziehungsanstalt ist von einem weiten Erziehungsbegriff auszugehen. Dieser umfaßt jede planmäßige Einwirkung auf die Entwicklung des Menschen im Sinne einer Unterstützung und Förderung, aber auch die Beeinflussung... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 07.10.1998

TE OGH 1996/6/13 8ObA234/95

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Entscheidung | OGH | 13.06.1996

TE OGH 1995/4/26 9ObA54/95

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Entscheidung | OGH | 26.04.1995

RS OGH 1995/4/26 9ObA54/95, 8ObA234/95, 8ObA257/98x

Norm: ArbVG §33 Abs2 Z4
Rechtssatz: Ein als Privatschule mit Öffentlichkeitsrecht von einer Gebietskörperschaft geführtes Konservatorium ist eine öffentliche Unterrichtsanstalt und Erziehungsanstalt im Sinne dieser Gesetzesstelle; ist ein Landes - PVG darauf anzuwenden, gilt die Ausnahmsbestimmung des § 33 Abs 2 Z 4 ArbVG. Entscheidungstexte 9 ObA 54/95 Entscheidungstext OGH 26.04.... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.04.1995

RS OGH 1995/4/26 9ObA54/95, 8ObA234/95, 8ObA257/98x

Norm: ArbVG §33 Abs2 Z4
Rechtssatz: Ein als Privatschule mit Öffentlichkeitsrecht von einer Gebietskörperschaft geführtes Konservatorium ist eine öffentliche Unterrichtsanstalt und Erziehungsanstalt im Sinne dieser Gesetzesstelle; ist ein Landes - PVG darauf anzuwenden, gilt die Ausnahmsbestimmung des § 33 Abs 2 Z 4 ArbVG. Entscheidungstexte 9 ObA 54/95 Entscheidungstext OGH 26.04.... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.04.1995

RS OGH 1995/1/25 9ObA246/94, 9ObA54/95, 8ObA234/95, 9ObA226/98w, 8ObA257/98x, 8ObA204/99d

Norm: ArbVG §33 Abs1ArbVG §33 Abs2 Z2ArbVG §33 Abs2 Z4PVG §1Tir LPVG §1
Rechtssatz: 1) Begriff der öffentlichen Unterrichtsanstalt und Erziehungsanstalt 2) liegt eine öffentliche Unterrichtsanstalt und Erziehungsanstalt vor, ist der 2.Teil des ArbVG nicht anzuwenden 3) das ist bei den Tiroler Landesberufsschülerheimen der Fall. Entscheidungstexte 9 ObA 246/94 Entscheidungstext OG... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.01.1995

RS OGH 1995/1/25 9ObA246/94, 9ObA54/95, 8ObA234/95, 9ObA226/98w, 8ObA257/98x, 8ObA204/99d

Norm: ArbVG §33 Abs1ArbVG §33 Abs2 Z2ArbVG §33 Abs2 Z4PVG §1Tir LPVG §1
Rechtssatz: 1) Begriff der öffentlichen Unterrichtsanstalt und Erziehungsanstalt 2) liegt eine öffentliche Unterrichtsanstalt und Erziehungsanstalt vor, ist der 2.Teil des ArbVG nicht anzuwenden 3) das ist bei den Tiroler Landesberufsschülerheimen der Fall. Entscheidungstexte 9 ObA 246/94 Entscheidungstext OG... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.01.1995

RS OGH 1995/1/25 9ObA246/94, 9ObA54/95, 8ObA234/95, 9ObA226/98w, 8ObA257/98x, 8ObA204/99d

Norm: ArbVG §33 Abs1ArbVG §33 Abs2 Z2ArbVG §33 Abs2 Z4PVG §1Tir LPVG §1
Rechtssatz: 1) Begriff der öffentlichen Unterrichtsanstalt und Erziehungsanstalt 2) liegt eine öffentliche Unterrichtsanstalt und Erziehungsanstalt vor, ist der 2.Teil des ArbVG nicht anzuwenden 3) das ist bei den Tiroler Landesberufsschülerheimen der Fall. Entscheidungstexte 9 ObA 246/94 Entscheidungstext OG... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.01.1995

TE OGH 1995/1/25 9ObA246/94

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Entscheidung | OGH | 25.01.1995

TE OGH 1994/4/20 9ObA68/94

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Entscheidung | OGH | 20.04.1994

RS OGH 1994/4/20 9ObA68/94

Norm: ArbVG §33 Abs2 Z2
Rechtssatz: Bei den Verwaltungsstellen ist an solche Stellen gedacht, die im Rahmen der höchsten Verwaltung der betreffenden Gebietskörperschaft tätig sind, nicht aber an die Wirtschaftsbetriebe dieser Körperschaften, die auch von Privaten geführt werden könnten. Bei Verwaltungsstellen handelt es sich um Stellen, die in näherer Beziehung zur öffentlichen Verwaltung stehen und ihr zu dienen berufen sind. Beisatz: Die Frei... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.04.1994

RS OGH 1994/4/20 9ObA68/94

Norm: ArbVG §33 Abs2 Z2
Rechtssatz: Bei den Verwaltungsstellen ist an solche Stellen gedacht, die im Rahmen der höchsten Verwaltung der betreffenden Gebietskörperschaft tätig sind, nicht aber an die Wirtschaftsbetriebe dieser Körperschaften, die auch von Privaten geführt werden könnten. Bei Verwaltungsstellen handelt es sich um Stellen, die in näherer Beziehung zur öffentlichen Verwaltung stehen und ihr zu dienen berufen sind. Beisatz: Die Frei... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.04.1994

RS OGH 1993/12/10 9ObA256/93 (9ObA257/93)

Norm: ArbVG §33 Abs2 Z2ArbVG §34 Abs1PVG §1 Abs1
Rechtssatz: Das Hauptmünzamt ist als Betrieb im Sinne des § 34 Abs 1 ArbVG und § 1 Abs 1 letzter Halbsatz PVG und nicht als Verwaltungsstelle bzw Dienststelle des Bundes im Sinne des § 33 Abs 2 Z 2 ArbVG und § 1 Abs 1 PVG anzusehen. Entscheidungstexte 9 ObA 256/93 Entscheidungstext OGH 10.12.1993 9 ObA 256/93 Veröff: SZ 66/169 = DR... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.12.1993

RS OGH 1993/12/10 9ObA256/93 (9ObA257/93)

Norm: ArbVG §33 Abs2 Z2
Rechtssatz: Die in dieser Bestimmung, vom Geltungsbereich des 2. Teiles ausgenommenen, im Zusammenhang mit Behörden und Ämtern genannten sonstigen Verwaltungsstellen müssen einen engen Konnex mit Staatsaufgaben aufweisen, die typischerweise in den Formen der Hoheitsverwaltung erbracht werden. Entscheidungstexte 9 ObA 256/93 Entscheidungstext OGH 10.12.1993 9 O... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.12.1993

RS OGH 1993/12/10 9ObA256/93 (9ObA257/93)

Norm: ArbVG §33 Abs2 Z2ArbVG §34 Abs1PVG §1 Abs1
Rechtssatz: Das Hauptmünzamt ist als Betrieb im Sinne des § 34 Abs 1 ArbVG und § 1 Abs 1 letzter Halbsatz PVG und nicht als Verwaltungsstelle bzw Dienststelle des Bundes im Sinne des § 33 Abs 2 Z 2 ArbVG und § 1 Abs 1 PVG anzusehen. Entscheidungstexte 9 ObA 256/93 Entscheidungstext OGH 10.12.1993 9 ObA 256/93 Veröff: SZ 66/169 = DR... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.12.1993

RS OGH 1993/12/10 9ObA256/93 (9ObA257/93)

Norm: ArbVG §33 Abs2 Z2
Rechtssatz: Die in dieser Bestimmung, vom Geltungsbereich des 2. Teiles ausgenommenen, im Zusammenhang mit Behörden und Ämtern genannten sonstigen Verwaltungsstellen müssen einen engen Konnex mit Staatsaufgaben aufweisen, die typischerweise in den Formen der Hoheitsverwaltung erbracht werden. Entscheidungstexte 9 ObA 256/93 Entscheidungstext OGH 10.12.1993 9 O... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.12.1993

TE OGH 1993/3/17 9ObA317/92

Entscheidungsgründe: Der am 10.1.1941 geborene Kläger ist seit 16.9.1981 bei der Beklagten als Vertragsbediensteter in der Hoheitsverwaltung (Vollziehung des JWG) beschäftigt. Die Beklagte kündigte dieses Dienstverhältnis mit Schreiben vom 9.3.1992 "mit 1.4.1992" zum 31.7.1992 auf. Vor der Kündigung wurde das im Tiroler Gemeinde-Personalvertretungsgesetz vorgesehene Verfahren durchgeführt; die Personalvertretung sprach sich gegen die Kündigung des Klägers aus. In dem mit dem K... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 17.03.1993

RS OGH 1993/3/17 9ObA317/92

Norm: ArbVG §33 Abs2 Z2B-VG Art89
Rechtssatz: Keine verfassungsmäßigen Bedenken gegen die Worte "und Gemeinden" im § 33 Abs 2 Z 2 ArbVG. Entscheidungstexte 9 ObA 317/92 Entscheidungstext OGH 17.03.1993 9 ObA 317/92 Veröff: SZ 66/35 = JBl 1994,57 = DRdA 1994,33 (Schnorr) European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1993:RS... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.03.1993

RS OGH 1993/3/17 9ObA317/92

Norm: ArbVG §33 Abs2 Z2B-VG Art89
Rechtssatz: Keine verfassungsmäßigen Bedenken gegen die Worte "und Gemeinden" im § 33 Abs 2 Z 2 ArbVG. Entscheidungstexte 9 ObA 317/92 Entscheidungstext OGH 17.03.1993 9 ObA 317/92 Veröff: SZ 66/35 = JBl 1994,57 = DRdA 1994,33 (Schnorr) European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1993:RS... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.03.1993

TE OGH 1991/8/28 9ObA107/91

Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr.Kuderna als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr.Gamerith und Dr.Maier sowie die fachkundigen Laienrichter Dr.Wolfgang Dorner und Mag.Karl Dirschmied als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei ***** F***** E*****, ÖBB-Beamter, ***** vertreten durch ***** Rechtsan... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 28.08.1991

RS OGH 1991/8/28 9ObA107/91

Norm: AngG §5ArbVG §33 Abs2 Z3
Rechtssatz: Das Dienstrecht der Bediensteten (Beamten) der ÖBB kann schon wegen des in verschiedenen Punkten (wie etwa Ernennung, Beförderung, Besoldung und Pensionierung) deutlich hervortretenden öffentlich - rechtlichen Einschlags, nicht schlechthin als Angestelltenrecht (auch mit den sich daraus ergebenden Nachteilen) gesehen werden; die betriebsverfassungsrechtlichen Normen des zweiten Teils des ArbVG könnten ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.08.1991

RS OGH 1991/8/28 9ObA107/91

Norm: AngG §5ArbVG §33 Abs2 Z3
Rechtssatz: Das Dienstrecht der Bediensteten (Beamten) der ÖBB kann schon wegen des in verschiedenen Punkten (wie etwa Ernennung, Beförderung, Besoldung und Pensionierung) deutlich hervortretenden öffentlich - rechtlichen Einschlags, nicht schlechthin als Angestelltenrecht (auch mit den sich daraus ergebenden Nachteilen) gesehen werden; die betriebsverfassungsrechtlichen Normen des zweiten Teils des ArbVG könnten ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.08.1991

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