Norm
AngG §5Rechtssatz
Das Dienstrecht der Bediensteten (Beamten) der ÖBB kann schon wegen des in verschiedenen Punkten (wie etwa Ernennung, Beförderung, Besoldung und Pensionierung) deutlich hervortretenden öffentlich - rechtlichen Einschlags, nicht schlechthin als Angestelltenrecht (auch mit den sich daraus ergebenden Nachteilen) gesehen werden; die betriebsverfassungsrechtlichen Normen des zweiten Teils des ArbVG könnten es derzeit nicht ohne weiteres ersetzen. (§ 48 ASGG).Das Dienstrecht der Bediensteten (Beamten) der ÖBB kann schon wegen des in verschiedenen Punkten (wie etwa Ernennung, Beförderung, Besoldung und Pensionierung) deutlich hervortretenden öffentlich - rechtlichen Einschlags, nicht schlechthin als Angestelltenrecht (auch mit den sich daraus ergebenden Nachteilen) gesehen werden; die betriebsverfassungsrechtlichen Normen des zweiten Teils des ArbVG könnten es derzeit nicht ohne weiteres ersetzen. (Paragraph 48, ASGG).
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Österreichische Bundesbahnen, Bahn, EisenbahnEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0027883Dokumentnummer
JJR_19910828_OGH0002_009OBA00107_9100000_001