Norm: ArbVG §22 Abs3ArbVG §24 Abs3
Rechtssatz: Die Festsetzung des Mindestlohntarifs wird nicht bereits durch die Existenz einer kollektivvertragsfähigen Berufsvereinigung für den betroffenen Bereich ausgeschlossen, sondern erst dadurch, dass der Arbeitgeber auch Mitglied dieser Berufsvereinigung ist. Erlangt eine Berufsvereinigung während des Bestandes eines Mindestlohntarifes die Kollektivvertragsfähigkeit für dessen Geltungsbereich (bzw. tri... mehr lesen...