Entscheidungsgründe: Die klagende Partei ist eine der Tochtergesellschaften eines weltweit operierenden Speditionsunternehmens und beschäftigt in Deutschland etwa 3.500 Arbeitnehmer. Der Konzern, zu dem die Klägerin gehört, hat seine Leitung in der Schweiz und hat allein in der Europäischen Union in 22 Mitgliedstaaten Speditionsunternehmen. Die Klägerin ist eines der zu diesem Konzern gehörenden Unternehmen, hat aber die höchste Anzahl von Beschäftigten in den Mitgliedstaaten. Bere... mehr lesen...
Norm: ABGB §7 ArbVG §91 Abs1 ArbVG §177 Abs3EG Amsterdam Art249EG-RL 94/45/EG über den Europäischen Betriebsrat 394L0045 Art4EG-RL 94/45/EG über den Europäischen Betriebsrat 394L0045 Art11 ABGB Art. 4 § 7 heute ABGB Art. 4 § 7 gültig ab 01.01.2005 ArbVG § 91 heute ... mehr lesen...
Norm: ArbVG §91 Abs1 ArbVG §177 Abs3EG Amsterdam Art249EG-RL 94/45/EG über den Europäischen Betriebsrat 394L0045 Art4EG-RL 94/45/EG über den Europäischen Betriebsrat 394L0045 Art11 ArbVG § 91 heute ArbVG § 91 gültig ab 01.07.1990 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 282/1990 ArbVG § 177 heute ... mehr lesen...