Entscheidungen zu § 108 Abs. 2 ArbVG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-2 von 2

RS Vwgh 1987/1/21 86/01/0244

Index: 60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: ArbVG §108 Abs2;
Rechtssatz: Die Ausfolgung einer Abschrift der Unternehmensbilanzen ist ein Recht des Betriebsrates als kollegial organisiertes Belegschaftsorgan. Sie kann daher vom Betriebsinhaber nicht mit der
Begründung: verweigert werden, dass einem Betriebsratsmitglied (dem Betriebsratsobmann) die erforderliche Vertrauenswürdigkeit mangle und Gefahr bestehe, dass Ge... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.01.1987

RS Vwgh 1987/1/21 86/01/0244

Index: 60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: ArbVG §108 Abs2;
Rechtssatz: Bei dem sich aus § 108 Abs 2 ArbVG ableitbaren wirtschaftlichen Informationsrecht handelt es sich nicht um ein dem einzelnen Betriebsmitglied zustehendes Recht, sondern - wie sich aus dem klaren Wortlaut des Gesetzes ergibt - um einen durch ein entsprechendes Leistungsbegehren (Hinweis E 29.10.1980, 1703/80 und E 28.10.1981, 81/01/0106) verfo... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.01.1987

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