RS Vwgh 1987/1/21 86/01/0244

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Veröffentlicht am 21.01.1987
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Index

60/03 Kollektives Arbeitsrecht

Norm

ArbVG §108 Abs2;

Rechtssatz

Die Ausfolgung einer Abschrift der Unternehmensbilanzen ist ein Recht des Betriebsrates als kollegial organisiertes Belegschaftsorgan. Sie kann daher vom Betriebsinhaber nicht mit der Begründung verweigert werden, dass einem Betriebsratsmitglied (dem Betriebsratsobmann) die erforderliche Vertrauenswürdigkeit mangle und Gefahr bestehe, dass Geschäftsgeheimnisse missbräuchlich verwendet werden könnten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986010244.X02

Im RIS seit

11.04.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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