RS Vwgh 1987/1/21 86/01/0244

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Veröffentlicht am 21.01.1987
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Index

60/03 Kollektives Arbeitsrecht

Norm

ArbVG §108 Abs2;

Rechtssatz

Bei dem sich aus § 108 Abs 2 ArbVG ableitbaren wirtschaftlichen Informationsrecht handelt es sich nicht um ein dem einzelnen Betriebsmitglied zustehendes Recht, sondern - wie sich aus dem klaren Wortlaut des Gesetzes ergibt - um einen durch ein entsprechendes Leistungsbegehren (Hinweis E 29.10.1980, 1703/80 und E 28.10.1981, 81/01/0106) verfolgbaren Anspruch des Betriebsrates als kollegial organisiertes Belegschaftsorgan.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986010244.X01

Im RIS seit

11.04.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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