Norm: FBG §24
Rechtssatz: Wer ein amtswegiges Vorgehen des Firmenbuchgerichts zur Erzwingung der Anmeldung durch den Verpflichteten nach § 24 FBG angeregt hat, ist nicht zum Rekurs gegen dessen Ablehnung legitimiert (6 Ob 4/94 mwN). Entscheidungstexte 6 Ob 90/08s Entscheidungstext OGH 08.05.2008 6 Ob 90/08s 6 Ob 32/09p Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: FBG §24MRK Art6 Abs1 II2UGB §283
Rechtssatz: Dass im Verfahren erster Instanz ein Rechtspfleger gemäß §§ 16, 22 RPflG entschieden hat, nimmt dem Zwangsstrafenverfahren nach ständiger Rechtsprechung nicht die Qualität eines Tribunals im Sinne des Art 2 des 7.Zusatzprotokolls zur EMRK (so schon 6 Ob 261/06k; 6 Ob 293/06s = ecolex 2007/189). Entscheidungstexte 6 Ob 41/08k Entscheidun... mehr lesen...
Norm: FBG §24UGB §283
Rechtssatz: Für die Verhängung von Zwangsstrafen reicht bloße - auch leichte - Fahrlässigkeit aus. Entscheidungstexte 6 Ob 33/08h Entscheidungstext OGH 10.04.2008 6 Ob 33/08h 6 Ob 130/09z Entscheidungstext OGH 05.08.2009 6 Ob 130/09z Vgl; Beisatz: Der Geschäftsführer muss die Erstellung und Offenlegung des ... mehr lesen...
Norm: FBG §24
Rechtssatz: Die Verpflichtung zur Bestellung von Geschäftsführern durch Gesellschafterbeschluss unterfällt keiner der im §24 FBG genannten Verpflichtungen. Gesellschafter treffen in dieser Eigenschaft keine Anmeldepflichten in Bezug auf Geschäftsführerbestellungen oder die Beendigung der Funktion eines Geschäftsführers einer Gesellschaft mbH. Es gibt auch sonst keine gesetzliche Grundlage für ein Vorgehen des Firmenbuchgerichts ge... mehr lesen...