Norm
FBG §24Rechtssatz
Wer ein amtswegiges Vorgehen des Firmenbuchgerichts zur Erzwingung der Anmeldung durch den Verpflichteten nach § 24 FBG angeregt hat, ist nicht zum Rekurs gegen dessen Ablehnung legitimiert (6 Ob 4/94 mwN).Wer ein amtswegiges Vorgehen des Firmenbuchgerichts zur Erzwingung der Anmeldung durch den Verpflichteten nach Paragraph 24, FBG angeregt hat, ist nicht zum Rekurs gegen dessen Ablehnung legitimiert (6 Ob 4/94 mwN).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123665Im RIS seit
07.06.2008Zuletzt aktualisiert am
26.03.2013