Begründung: Im Firmenbuch des Erstgerichts ist seit 14. 12. 1995 die von R***** W***** errichtete R***** W***** Privatstiftung eingetragen. Die Stiftungsurkunde lautet in ihrer aktuellen Fassung auszugsweise: § 3 Stiftungszweck (1) Zweck der Stiftung ist in erster Linie die angemessene Versorgung des Stifters und die Sicherung dessen Lebensunterhalts sowie die Verwaltung, Sicherung und Vermehrung des Stiftungsvermögens, insbesondere die Verwaltung der von der Stiftung gehalte... mehr lesen...
Begründung: In den vom Erstgericht geführten Firmenbuch ist zu FN ***** die P*****Gesellschaft m.b.H. (übernehmende Gesellschaft) eingetragen. Ihre Alleingesellschafterin ist die W***** GmbH (FN *****) mit einer voll einbezahlten Stammeinlage von 500.000 ATS (36.336,42 EUR). Alleinige Gesellschafterin der W***** GmbH ist die W***** Holding GmbH. Sie hat ihre Stammeinlage (3 Mio EUR) zur Gänze geleistet. Das Stammkapital der W***** Holding GmbH beträgt 30 Mio ATS (2.180.185 EUR). Zu... mehr lesen...
Begründung: Im Firmenbuch des Erstgerichts ist die von R***** mit Notariatsakt vom 4. 10. 1995 errichtete R***** Privatstiftung eingetragen. Ursprünglich hatte sich die Stifterin die Änderung der Stiftungsurkunde und der Stiftungszusatzurkunde ohne Einschränkung vorbehalten. Nach der zuletzt gültigen Fassung der Stiftungserklärung konnte die Stifterin die Stiftungsurkunde und die Stiftungszusatzurkunde nur dann ändern, wenn alle Vorstandsmitglieder aus wichtigen Gründen iSd § 27 A... mehr lesen...
Begründung: Die F***** Privatstiftung ist im Firmenbuch des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Graz zu FN ***** mit dem Sitz in G***** eingetragen. Stifter sind Gerhard A***** und die Gerhard A***** KEG. Stiftungszweck ist die Versorgung der Familienmitglieder des Stifters und des Stifters selbst. Dem Stifter steht das Recht auf Änderung der Stiftungsurkunde und der Stiftungszusatzurkunde zu. Bereits im Jahr 2005 wurden Stiftungsurkunde und Stiftungszusatzurkunde geändert. Demna... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §2 IC2AußStrG 2005 §2 IE5FBG §15 Abs1FBG §18FBG §21GmbHG §93 Abs5
Rechtssatz: Gesellschafter einer GmbH sind im Verfahren über einen Antrag auf Einleitung einer Nachtragsliquidation wegen des Fehlens einer Firmenbucheintragung mangels Betroffenheit im Rechtssinne nicht Partei. Entscheidungstexte 6 Ob 13/06i Entscheidungstext OGH 16.02.2006 6 Ob 13/06i ... mehr lesen...
Norm: FBG §18
Rechtssatz: Wer sich im Löschungsverfahren trotz der gemäß § 18 FBG ergehenden Aufforderung, die Gesellschaft möge sich zur beabsichtigten Löschung äußern, nicht äußert, kann im Rechtsmittel gegen den Löschungsbeschluss keinen neuen Sachverhalt geltend machen. Entscheidungstexte 6 Ob 23/03f Entscheidungstext OGH 20.02.2003 6 Ob 23/03f ... mehr lesen...
Norm: FBG §18FBG §39FBG §40FBG §41
Rechtssatz: Die Gesellschafter einer GmbH haben im Aufforderungsverfahren zur Löschung der vermögenslosen Gesellschaft nach § 40 FBG kein Recht auf Verständigung gemäß § 18 FBG von der beabsichtigten Löschung und kein Recht auf Zustellung der Löschungsverfügung. Entscheidungstexte 6 Ob 183/01g Entscheidungstext OGH 13.09.2001 6 Ob 183/01g ... mehr lesen...
Norm: ALöschG §2FBG §18FBG idF BGBl I Nr 74/1999 §40FBG idF BGBl I Nr 74/1999 §41
Rechtssatz: Einer gemäß § 2 ALöschG (nun: § 40 FBG) zu löschenden Gesellschaft kommt keine Rechtsmittellegitimation gegen eine Verständigung nach § 18 FBG zu. Entscheidungstexte 6 Ob 133/99y Entscheidungstext OGH 20.01.2000 6 Ob 133/99y European Case L... mehr lesen...
Norm: FBG §18
Rechtssatz: An der Bekämpfung einer Verfügung nach § 18 FBG fehlt das Rechtsschutzinteresse: Und zwar bei ordnungsgemäßer Aufforderung wegen der von vornherein bestehenden Aussichtslosigkeit des Rechtsmittels und im Fall einer mangelhaften Aufforderung, weil die betroffene Gesellschaft selbst bei unterlassener Äußerung den Löschungsbeschluss erfolgreich wegen dieser Mängel anfechten kann. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §2 Abs2 z5 F1AußStrG §10 CFBG §10FBG §18HGB §30
Rechtssatz: 1. Das spruchmäßige Ergebnis der Entscheidung des Rekursgerichtes über einen Rekurs gegen einen Beschluß auf Eintragung einer Gesellschaft mbH im Firmenbuch kann nicht in der Abänderung oder Aufhebung des Eintragungsbeschlusses sondern nur in der Einleitung des Löschungsverfahrens nach § 10 Abs 2 FBG bestehen. 2. Dagegen steht der betroffenen Gesellschaft der Revisionsrek... mehr lesen...