Begründung: Im beim Erstgericht geführten Firmenbuch ist zu FN ***** die B***** GmbH & Co KG eingetragen. Persönlich haftende, jeweils kollektiv vertretungsbefugte Gesellschafter waren ursprünglich die Dr. H***** GmbH und Arif M*****. Zuletzt waren die Dr. H***** GmbH und Siegfried H***** unbeschränkt haftende Gesellschafter und jeweils kollektiv zeichnungsberechtigt. Einzelvertretungsbefugter Gesellschafter der Dr. H***** GmbH ist seit 31. 5. 2007 Rudolf N*****. Seit 28. 8. 2... mehr lesen...
Norm: FBG §3 Z9FBG §10 Abs1GmbHG §28 Abs2
Rechtssatz: § 28 Abs 2 zweiter Halbsatz GmbHG stellt keine Spezialnorm für das Firmenbuchverfahren nach dem FBG dar. Die Antragstellung beim Registergericht ist ein Vertretungsakt nach außen, für den eine im Gesellschaftsvertrag ausdrücklich angeordnete Gesamtvertretung auch dann einzuhalten ist, wenn die Befugnis zum Widerruf selbst jedem Gesellschafter zusteht. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: 1.Euro-JuBeG allgFBG §4 Z6FBG §10 Abs1HGB §175
Rechtssatz: Aus dem Fehlen einer Umstellungspflicht für unveränderte alte Eintragungen sind keine Rückschlüsse auf die Zulässigkeit der Weiterverwendung einer früheren Währungseinheit nach Einführung des Euro als gesetzlichen Zahlungsmittels bei Neueintragungen zu ziehen. Es ist nicht ansatzweise erkennbar, wieso der Gesetzgeber gerade Personenhandelsgesellschaften, für die im Gegensatz zu de... mehr lesen...
Norm: FBG §3 Z2FBG §10 Abs1GBG §20 litaHGB §124 Abs1
Rechtssatz: An den Beschluss des Firmenbuchgerichtes über die Änderung des Firmennamens ist das Grundbuchsgericht inhaltlich gebunden. Wegen des herrschenden Legalitätsprinzips ist es dem Grundbuchsgericht bei Vornahme der Änderung des Firmennamens verwehrt, die Erfüllung grundverkehrsrechtlicher Voraussetzungen für den Erwerb von Gesellschaftsanteilen zu prüfen und die Anmerkung der Namensän... mehr lesen...
Norm: FBG §10 Abs1GmbHG §51 Abs1KO §3 Abs1
Rechtssatz: Zur Anmeldung einer während des Konkurses der Gesellschaft erfolgten Firmenänderung ist nur der Masseverwalter legitimiert. Entscheidungstexte 6 Ob 145/02w Entscheidungstext OGH 20.02.2003 6 Ob 145/02w European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117477 ... mehr lesen...
Norm: FBG §10 Abs1FBG §3 Z4GmbHG §26 Abs1ZustG §4ZustG §8ZustG §17
Rechtssatz: Eine Verletzung der Pflicht, Änderungen der Geschäftsanschrift einer GmbH dem Firmenbuchgericht bekanntzugeben, bewirkt nicht, dass an die noch im Firmenbuch eingetragene Adresse durch Hinterlegung in analoger Anwendung des § 8 Abs 2 ZustG ein ein Verfahren einleitender Schriftsatz wirksam zugestellt werden könnte. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: FBG §10 Abs1GmbHG §17 Abs1
Rechtssatz: § 17 Abs 1 GmbHG spricht nur vom anmeldungspflichtigen Erlöschen der Vertretungsbefugnis des Geschäftsführers. § 10 Abs 1 FBG normiert, daß Änderungen eingetragener Tatsachen unverzüglich anzumelden sind. Daraus ergibt sich zwar zweifelsfrei, daß eine schon eingetretene Änderung anzumelden ist, nicht aber das Verbot, schon vorweg eine unmittelbar bevorstehende künftige Änderung anzumelden. Der erken... mehr lesen...
Begründung: Mit Notariatsakt des öffentlichen Notars Dr. Walter Zankl haben die A E D Gesellschaft m.b.H., Neustadt/Weinstraße, Bundesrepublik Deutschland, und Dr. Fritz Czerwenka einen Gesellschaftsvertrag über die Errichtung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter der Firma 'A, E D Vertriebsgesellschaft m.b.H.' abgeschlossen. In einer von Dr. Czerwenka eingeholten und dem Erstgericht vorgelegten Stellungnahme forderte die Wiener Handelskammer den Nachweis, daß das Unter... mehr lesen...
Norm: FBG §10 Abs1FBG §10 Abs2FBG §24FGG §140FGG §142UGB §30 Abs2
Rechtssatz: Die §§ 140 und 142 FGG stehen in keinem Spezialitätsverhältnis zueinander. Wenn eine unzulässige Firma eingetragen ist, kommen beide Verfahren in Betracht und ist es grundsätzlich dem Ermessen des Registergerichtes überlassen, dasjenige Verfahren zu wählen, mit dem es am ehesten zum Ziel zu kommen meint. Entscheidungstexte ... mehr lesen...