Entscheidungsgründe: Die Parteien betreiben den Handel mit Waren aller Art für den täglichen Bedarf in der Form sogenannter Abholgroßmärkte für Wiederverkäufer und gewerbliche Verbraucher. Die Beklagte hält ihren Betrieb auch an Samstagen nach 12 Uhr - und zwar bis 18 Uhr - offen und beschäftigt während dieser Zeit fremde Dienstnehmer. Die Klägerin begehrt, die Beklagte schuldig zu erkennen, es im geschäftlichen Verkehr beim Großhandel mit Waren aller Art zu unterlassen, ih... mehr lesen...
Norm: ARG §3 Abs2 ARG § 3 heute ARG § 3 gültig ab 01.01.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2007 ARG § 3 gültig von 01.05.1997 bis 31.12.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 46/1997 ARG § 3 gültig von 01.07.1984 bis 30.04.1997 ... mehr lesen...
Norm: ARG §3 Abs2 B - VG Art7 B - VG Art140 ARG § 3 heute ARG § 3 gültig ab 01.01.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2007 ARG § 3 gültig von 01.05.1997 bis 31.12.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 46/1997 ARG § 3 gültig von 01.07.198... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Betrieb der Beklagten werden vor der am Monatag um 6 Uhr 15 beginnenden Frühschicht fallweise zwei Überstunden geleistet. Auch bei Leistung dieser Überstunden ab 4 Uhr 15 bleibt für die betroffenen Arbeitnehmer regelmäßig eine mindestens 36-stündige Wochenendruhe gewahrt. Ersatzruhe gewährt die Beklagte nur dann, wenn durch die Leistung dieser beiden Überstunden den betroffenen Arbeitnehmern ausnahmsweise keine 36-stündige Wochenendruhe gewährt wurde. In de... mehr lesen...
Norm: ARG §3 Abs2 ARG §6 ARG § 3 heute ARG § 3 gültig ab 01.01.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2007 ARG § 3 gültig von 01.05.1997 bis 31.12.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 46/1997 ARG § 3 gültig von 01.07.1984 bis 30.04.1997 ... mehr lesen...