Entscheidungen zu § 94 Abs. 4 ASchG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 1997/10/28 96/04/0160

Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 3. Juni 1996 wurde die Berufung der Beschwerdeführerin gegen den Bescheid der BH Schärding vom 19. September 1995, betreffend die Vorschreibung zusätzlicher Auflagen nach dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, abgewiesen und der angefochtene Bescheid bestätigt. Hiezu wurde im wesentliche ausgeführt, die Erstbehörde habe der Beschwerdeführerin aufgrund eines Antrages gemäß § 10 Ab... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 28.10.1997

RS Vwgh 1997/10/28 96/04/0160

Index: 50/01 Gewerbeordnung60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: ASchG 1994 §94 Abs4;GewO 1994 §345 Abs8 Z8;GewO 1994 §81 Abs1;GewO 1994 §81 Abs3;
Rechtssatz: Eine dem § 94 Abs 4 zweiter Satz ASchG 1994 entsprechende Genehmigung liegt auch dann vor, wenn eine gewerberechtlich nicht genehmigungspflichtige Änderung einer genehmigten Betriebsanlage vorgenommen wird. Die belangte Behörde ist daher im Grunde des § 94 Abs 4 AS... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.10.1997

RS Vwgh 1997/10/28 96/04/0160

Index: 50/01 Gewerbeordnung60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: ASchG 1994 §2 Abs6;ASchG 1994 §40 Abs1;ASchG 1994 §43 Abs2 Z4;ASchG 1994 §43 Abs2 Z5;ASchG 1994 §94 Abs4;GewO 1994 §345 Abs8 Z8;
Rechtssatz: Der Umstand der Verwendung eines Arbeitsstoffes (hier: Benzalaceton) in nur geringer Menge - ebenso wie der Umstand der Verwendung in einer bestimmten Art und Weise - vermag nichts an den Eigenschaften dieses Stoffes, ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.10.1997

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