Die erstinstanzliche Behörde erließ gegen den Beschuldigten das Straferkenntnis vom 20.02.2008, wobei die Umschreibung der einzelnen Übertretungen folgende Präambel vorangestellt ist: Tatzeit: 30.07.2007 Tatort: Gemeinde K/Mr Anlässlich einer Erhebung bzw. Kontrolle seitens des Arbeitsinspektorates Leoben im Bereich der KH Mh GmbH in K/Mr wurde festgestellt, dass Sie es als handelsrechtlicher Geschäftsführer der genannten Firma und somit gemäß § 9 VStG Verantwortlicher des Arbeit... mehr lesen...
Index: Verwaltungsstrafverfahren
Norm: ASchG §92 Abs5 ASchG §93 Abs1 Z1 ASchG § 92 heute ASchG § 92 gültig ab 01.01.1997 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 9/1997 ASchG § 92 gültig von 01.01.1995 bis 31.12.1996 ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis der belangten Behörde wurde dem Berufungswerber in Punkt 1) zur Last gelegt, anläßlich einer Kontrolle des Arbeitsinspektorates Graz am 1.9.1997 in seinem Betrieb in O, B R sei festgestellt worden, daß in der Arbeitsstätte die CO2-Laseranlage in Betrieb gewesen sei, obwohl dafür keine gewerbebehördliche Bewilligung vorgelegen sei. Bei der Kontrolle sei Plexiglas geschnitten worden. Ebenso sei bei einer weiteren Kontrolle am 9.6.1997 dort Plexiglas gesc... mehr lesen...
Rechtssatz: Zum Vorwurf einer Übertretung nach § 93 ASchG, wonach in einer Arbeitsstätte eine CO2-Laseranlage zum Schneiden von Plexiglas - ohne gewerbebehördliche Bewilligung - in Betrieb gewesen sei, ist nachstehendes zu bemerken: § 93 Abs 1 Z 1 ASchG normiert lediglich, daß eine Arbeitsstättenbewilligung nicht erforderlich ist für genehmigungspflichtige Betriebsanlagen im Sinne der Gewerbeordnung 1994, BGBl Nr. 194. Die Belange des Arbeitnehmerschutzes sind somit bei solchen Betriebsan... mehr lesen...