RS Uvs 2010/5/27 303.12-4/2009

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.05.2010
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Index

Verwaltungsstrafverfahren

Norm

ASchG §92 Abs5
ASchG §93 Abs1 Z1
  1. ASchG § 93 heute
  2. ASchG § 93 gültig ab 01.01.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 118/2012
  3. ASchG § 93 gültig von 01.01.2002 bis 31.12.2012 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 159/2001
  4. ASchG § 93 gültig von 19.01.1999 bis 31.12.2001 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 38/1999
  5. ASchG § 93 gültig von 01.01.1997 bis 18.01.1999 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 9/1997
  6. ASchG § 93 gültig von 01.01.1995 bis 31.12.1996

Rechtssatz

Gemäß § 93 Abs 1 Z 1 ASchG ist eine Arbeitsstättenbewilligung nicht erforderlich für genehmigungspflichtige Betriebsanlagen im Sinne der Gewerbeordnung 1994, BGBL Nr 194. Es ist kein Grund ersichtlich, warum es sich bei der Sortieranlage eines Massivholzwerks zur Erzeugung großformatiger und mehrlagiger Leimholzplatten, für deren Aufstellung und Verwendung keine rechtsgültige Bewilligung vorlag, nicht um einen genehmigungspflichtigen Betriebsanlagenteil im Sinn der Gewerbeordnung handeln sollte. Da somit die nach § 92 Abs 5 ASchG geforderte Bewilligung der Änderung der Arbeitsstätte im Sinn des § 93 Abs 1 Z 1 ASchG nicht erforderlich war, lag keine Übertretung vor.Gemäß Paragraph 93, Absatz eins, Ziffer eins, ASchG ist eine Arbeitsstättenbewilligung nicht erforderlich für genehmigungspflichtige Betriebsanlagen im Sinne der Gewerbeordnung 1994, BGBL Nr 194. Es ist kein Grund ersichtlich, warum es sich bei der Sortieranlage eines Massivholzwerks zur Erzeugung großformatiger und mehrlagiger Leimholzplatten, für deren Aufstellung und Verwendung keine rechtsgültige Bewilligung vorlag, nicht um einen genehmigungspflichtigen Betriebsanlagenteil im Sinn der Gewerbeordnung handeln sollte. Da somit die nach Paragraph 92, Absatz 5, ASchG geforderte Bewilligung der Änderung der Arbeitsstätte im Sinn des Paragraph 93, Absatz eins, Ziffer eins, ASchG nicht erforderlich war, lag keine Übertretung vor.

Schlagworte

Arbeitsstättenbewilligung; Betriebsanlage; Genehmigungspflicht

Zuletzt aktualisiert am

02.11.2010
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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