Die erstinstanzliche Behörde erließ gegen den Beschuldigten das Straferkenntnis vom 20.02.2008, wobei die Umschreibung der einzelnen Übertretungen folgende Präambel vorangestellt ist: Tatzeit: 30.07.2007 Tatort: Gemeinde K/Mr Anlässlich einer Erhebung bzw. Kontrolle seitens des Arbeitsinspektorates Leoben im Bereich der KH Mh GmbH in K/Mr wurde festgestellt, dass Sie es als handelsrechtlicher Geschäftsführer der genannten Firma und somit gemäß § 9 VStG Verantwortlicher des Arbeit... mehr lesen...
Index: Verwaltungsstrafverfahren
Norm: ASchG §92 Abs5 ASchG §93 Abs1 Z1 ASchG § 92 heute ASchG § 92 gültig ab 01.01.1997 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 9/1997 ASchG § 92 gültig von 01.01.1995 bis 31.12.1996 ... mehr lesen...