Entscheidungen zu § 71 Abs. 2 ASchG

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RS UVS Kärnten 2001/06/27 KUVS-K1-133/14/2001

Rechtssatz: Wird der Beschuldigte im gerichtlichen Verfahren rechtskräftig wegen § 88 Abs 1 und Abs 4 StGB verurteilt und liegt diesem Verfahren derselbe Sachverhalt wie im anhängigen Verwaltungsstrafverfahren zugrunde, so ist das Verwaltungsstrafverfahren einzustellen, da gemäß Art 4 Abs 1 7. Zusatzprotokoll zur EMRK niemand wegen einer strafbaren Handlung, wegen der er bereits nach dem Gesetz und dem Strafverfahrensrecht eines Staates rechtskräftig verurteilt oder freigesprochen worden i... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 27.06.2001

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