Entscheidungen zu § 34 Abs. 4 ASchG

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RS UVS Kärnten 2005/02/02 KUVS-K1-2041/8/2004

Rechtssatz: Der gegen den Beschuldigten als handelsrechtlicher Geschäftsführer der A-GmbH mit Straferkenntnis erhobene Tatvorwurf, am Betriebsgelände keine geeigneten Maßnahmen gegen das Annähern eines Arbeitnehmers und des Arbeitsmittels an eine elektrische Freileitung getroffen zu haben ? beim Absteigen vom Gabelstapler erlitt dieser einen Hochspannungsstromschlag ? kann nicht aufrecht erhalten werden, wenn der Beschuldigte in seinem Verantwortungsbereich ein ausreichendes innerbetriebli... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 02.02.2005

TE UVS Steiermark 1997/03/06 303.13-28/96

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er sei dafür verantwortlich, daß wie anläßlich einer Unfallerhebung durch das Arbeitsinspektorat festgestellt worden sei, am 29.8.1995 der Arbeitnehmer der obgenannten Firma, Günter P, im Zuge seiner Tätigkeit als Mobilkranführer, als er mit dem Liebherrmobilkran einen Maschinenteil von einem Eisenbahnwaggon heben wollte, zu nahe an die nicht abgeschaltete 15-KV-Umgehungsleitung kam, sodaß ein Spannungsübertri... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 06.03.1997

RS UVS Steiermark 1997/03/06 303.13-28/96

Rechtssatz: Der Überlasser eines Kranfahrers, der mangels Einhaltung eines Sicherheitsabstandes von einer elektrischen ÖBB-Freileitung mit dem Kran einen anderen Arbeitnehmer verletzt (Entladearbeiten, Stromschlag), verstößt nicht gegen die Sorgfaltspflicht nach § 34 Abs 4 ASchG, wenn der Überlasser den Kranfahrer ausdrücklich angewiesen hat, im Bereich von Freileitungen nur nach Zusicherung der Abschaltung zu arbeiten, und wenn die Arbeit unter den Weisungen der Beschäftigerfirma  und unr... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 06.03.1997

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