Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber als handelsrechtlichem Geschäftsführer der H T GesmbH in Dl, L, zur Last gelegt, dass am 16.04.2010 auf der auswärtigen Arbeitsstelle des Wohnhauses He in B, Tb, von seinem Arbeitnehmer Da Dv Transportarbeiten (Transport eines Kaminofens mit einem Hubwagen) durchgeführt wurden, wobei die Verkehrswege nicht unfallsicher bzw. gegen Absturz durch Bodenöffnungen gesichert waren und es dadurch zu einer Verletzung des Arbeitneh... mehr lesen...
Index: Verwaltungsstrafverfahren
Norm: ASchG §24 Abs3 ASchG § 24 heute ASchG § 24 gültig ab 01.01.1995
Rechtssatz: Gemäß § 24 Abs 3 ASchG liegen Verkehrswege, die unfallsicher zu gestalten sind, nur dann vor, wenn sie von den Arbeitnehmern im Rahmen ihrer Tätigkeit benut... mehr lesen...