Rechtssatz: Gemäß § 1 Abs.1 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz - ASchG, BGBl. Nr. 450/1994 idF BGBl. II Nr. 309/2004 (zum Tatzeitpunkt geltende Fassung) gilt dieses Bundesgesetz für die Beschäftigung von Arbeitnehmern. Arbeitnehmer im Sinn dieses Bundesgesetzes sind alle Personen, die im Rahmen eines Beschäftigungs- oder Ausbildungsverhältnisses tätig sind. Arbeitgeber im Sinn dieses Bundesgesetzes ist jede natürliche oder juristische Person, Personengesellschaft des Handelsrechts oder eingetra... mehr lesen...
Rechtssatz: Wird im Unternehmen des Beschuldigten eine im Jahre 1976 erworbene Stanzmaschine benützt, sind Maschinen neuester Bauart mit den gleichen Sicherheitseinrichtungen wie jene aus dem Jahre 1976 ausgestattet, werden im Abstand von zirka zwei Jahre im Betrieb durch die Arbeitsinspektion Betriebskontrollen durchgeführt und die Sicherheitseinrichtungen der Stanzmaschine nicht beanstandet und ist bei derartigen Stanzen ein 100 %iger Schutz vor Handverletzungen nicht möglich, ist der Be... mehr lesen...
Rechtssatz: Kommt im Verfahren hervor, daß auf einer Arbeitsstelle Kiesgrube zum Zeitpunkt der Prüfung durch die Arbeitsinspektoren kein Arbeitnehmer des Beschuldigten mit Abbauarbeiten beschäftigt war, sich auch zum Zeitpunkt der Inspektion kein Arbeitnehmer in der Kiesgrube aufhielt und nur der Beschuldigte als selbständiger Unternehmer in der Grube tätig war, so ist das Arbeitsinspektorat zur Kontrolle einer solchen Kiesgrube nicht zuständig, weil wegen des Zieles des Arbeitnehmerschutz... mehr lesen...