Begründung: Die klagende Partei ist eine mit dem Sitz in der Bundesrepublik Deutschland nach deutschem Recht errichtete Verwertungsgesellschaft zur treuhändigen Wahrnehmung der den Filmherstellern an Filmwerken und/oder Laufbildern zustehenden Rechte. Sie nimmt u.a. das Recht der öffentlichen Vorführung von Schmalfilmen jedes Formates und von Videogrammen (Videokassetten, Bildplatten, "Video-Clips") wahr. Die klagende Partei vertritt ein umfangreiches Repertoire von Sex- und Unter... mehr lesen...
Norm: VerwGesG §1 Abs1
Rechtssatz: Inhalt und Umfang des Wahrnehmungsmonopols einer bestimmten ("neuen") Verwertungsgesellschaft werden allein durch die ihr erteilte Betriebsgenehmigung bestimmt. Nur wenn und soweit sie sich auf eine "besondere Genehmigung" im Sinne des § 1 Abs 1 Satz 1 des VerwGesG berufen kann, ist sie gegen eine Konkurrenzierung durch andere Unternehmen geschützt; eine darüber hinausgehender Monopolschutz auch für einen weit... mehr lesen...